07.03.2013 Aufrufe

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachdem alle Schreiben der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> unbeantwortet geblieben sind,<br />

wurde Anfang September <strong>2006</strong> mit Hilfe der IKG-<strong>Wien</strong> und einer Kontaktperson im<br />

österreichischen Generalkonsulat in New York ein neuerlicher Versuch unternommen,<br />

die Verlassenschaftsunterlagen bzw. eine letzte Wohnadresse von Maria Hatschek in<br />

den USA ausfindig zu machen. Das österreichische Generalkonsulat in New York<br />

verwies die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> erneut an die österreichische Botschaft in<br />

Washington, diesmal aber an eine Kontakperson. Dieser wurden alle notwendigen<br />

Daten für eine Eingabe bei den US-Behörden übermittelt. Eine Antwort steht derzeit<br />

noch aus.<br />

Auszug aus dem Dokumentationsteil des Berichtes vom 22. September 2003<br />

betreffend den Erwerb von Objekten aus der Sammlung Univ. Prof. Dr. Victor<br />

Blum durch die Städtischen Sammlungen<br />

BDA, Rest., K. 31/1/1, M. Victor Blum, fol. 22<br />

BMfU an das BDA, 6. 7. 1950:<br />

„Der ... Bericht wird mit dem Bemerken zur Kenntnis genommen, dass dem Prof. Blum<br />

seitens des BDA das Unzulässige seiner Handlungsweise zur Kenntnis zu bringen<br />

wäre. Es wäre hiebei ... folgendes auszuführen:<br />

Der österreichische Staat müsse trotz der frommen Absicht, die Prof. Blum mit seiner<br />

Stiftung verfolgt, auf der Einhaltung von Verpflichtungen, die eingegangen wurden,<br />

bestehen, umsomehr dann, wenn diese Verpflichtung keine rechtliche, sondern vor<br />

allem eine moralische sei, die aus einem weitgehenden Entgegenkommen des<br />

österreichischen Staates entsprungen ist. Der österreichische Bund könne die Motive<br />

des Prof. Blum auf keinen Fall anerkennen und müsse nun gezwungenermaßen die<br />

Tatsache der Nichteinhaltung von ihm übernommener Verpflichtungen zur Kenntnis<br />

nehmen, werde aber in Zukunft bei Bewilligungen zur Ausfuhr von Kunstwerken aus<br />

Österreich die entsprechende Lehre aus dem Verhalten des Prof. Blum ziehen. ...“<br />

141

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!