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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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eine sogenannte „Auffanggesellschaft“ der nach 1945 in Österreich aufgelösten<br />

„Nordischen Gesellschaft“ bzw. „Nordischen Verkehrs-GesmbH. Lübeck –<br />

Travemünde“.<br />

Franz Gross ist bei der Finanzlandesdirektion für <strong>Wien</strong>, Niederösterreich und<br />

Burgenland, Dienststelle für Vermögenssicherungs- und Rückstellungsangelegenheiten,<br />

nicht mehr erschienen. Der Amtsvermerk vom 18. April 1946 wurde bis 9. Jänner 1948<br />

in Evidenz gehalten und sodann von der Finanzlandesdirektion, ohne weitere<br />

Veranlassungen zu treffen, in den Akt eingelegt.<br />

Melanie Popper starb am 14. Januar 1949 kinderlos.<br />

Am 9. April 1956 verurteilte die Rückstellungskommission beim Landesgericht für ZRS<br />

<strong>Wien</strong> den „Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren“ dazu, die Liegenschaft in<br />

<strong>Wien</strong> 4., Theresianumgasse 21a, an die Erben von Franz Popper zurückzustellen.<br />

Bisher ging man davon aus, dass von Rudolf von Alt nur drei Ölgemälde mit dem<br />

Stephansdom als Motiv bekannt sind. Hievon befindet sich ein Gemälde seit 1832 in der<br />

„kaiserlichen Gemäldegalerie“ (Österreichische Galerie). Das zweite Gemälde steht im<br />

Eigentum der Raiffeisenzentralbank. Es stammt aus der Sammlung Roth. Daraus<br />

schloss man, dass es sich beim dritten Gemälde, das sich seit 1939 in den Beständen<br />

der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindet, um jenes handeln müsse, das im Ansuchen um<br />

Ausfuhrbewilligung und in der Vermögensanmeldung von Franz Popper aufgelistet ist.<br />

Es ist den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> gelungen, herauszufinden, dass ein bis vor kurzem<br />

unbekanntes viertes Ölgemälde von Rudolf von Alt mit dem Motiv des Stephansdoms<br />

am 4. Dezember 1991 in einer Auktion der „Galerie Hassfurther“, damals <strong>Wien</strong> 1.,<br />

Herrengasse 2-4, an eine Privatperson versteigert worden ist. Dabei könnte es sich um<br />

jenes Gemälde aus dem ursprünglichen Eigentum von Franz Popper handeln. Das Bild<br />

stammt aus dem Jahre 1842 und ist mit den Massen 59,5 x 50 cm in etwa gleich groß<br />

wie jenes Bild, das sich in den Beständen der Museen der Stadt <strong>Wien</strong> befindet.<br />

Von der „Galerie Hassfurther“ war zu erfahren, dass das 1991 versteigerte Gemälde<br />

zuvor im Eigentum eines Spirituosenhändlers gestanden war. Von diesem<br />

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