Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Sammlungen von Julius Fargel im Zeitraum vom 13. März 1938 bis zum 8. Mai 1945<br />
um restitutionsfähige Kunstgegenstände handelt. Dem Argument, dass Fargel den<br />
Städtischen Sammlungen bereits 1939 Objekte zukommen ließ, obwohl es die Vugesta<br />
erst seit 1941 gab, wurde angesichts seiner Biographie die Annahme<br />
entgegengehalten, dass er sich vermutlich an „wilden Arisierungen“ beteiligt habe.<br />
Mehr als 200 Fargel-Erwerbungen der Städtischen Sammlungen, bei denen keine<br />
Hinweise auf die ehemaligen Eigentümer zu finden waren, werden daher in<br />
Entsprechung des Beschlusses des <strong>Wien</strong>er Gemeinderates vom 29. April 1999 dem<br />
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus übergeben<br />
werden. Die Objektliste wird weiterhin auf der Homepage der Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />
und neuerdings, seit Oktober <strong>2006</strong>, auf der Kunstdatenbank des Nationalfonds für<br />
Opfer des Nationalsozialismus unter www.kunstrestitution.at veröffentlicht.<br />
3. 9. 3. Dorotheums-Ankäufe<br />
Seit 27. August 2002 befindet sich eine Liste jener 1545 in der NS-Zeit von der <strong>Wien</strong>er<br />
Versteigerungsanstalt Dorotheum erworbenen Objekte auf der Homepage der Museen<br />
der Stadt <strong>Wien</strong>, deren Eigentümer zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen<br />
Machtübernahme Österreichs im März 1938 bis dahin nicht zweifelsfrei festgestellt<br />
werden konnten.<br />
Mittlerweile hat die sehr genaue Untersuchung der Rückseiten dieser Objekte dazu<br />
geführt, dass ein Objekt eindeutig der ehemaligen Sammlung von Univ. Prof. Dr. Victor<br />
Blum zugeordnet werden konnte. Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission hat in ihrer<br />
Sitzung vom 2. Oktober 2003 die Rückstellung dieses Objektes empfohlen.<br />
Eine Kreidezeichnung von Gustav Klimt, Studie zum Universitätsfresko „Die Medizin“,<br />
konnte aufgrund eines Bleistiftvermerks auf der Rückseite eindeutig der Sammlung Dr.<br />
Heinrich Rieger zugeordnet werden. Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gelangte in der<br />
Sitzung vom 21. Juni 2005 einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei dieser<br />
Kreidezeichnung um einen restitutionsfähigen Kunstgegenstand handelt, der an die<br />
Rechtsnachfolger von Dr. Heinrich Rieger auszufolgen ist. Die Restitution erfolgte am<br />
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