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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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Sammlungen von Julius Fargel im Zeitraum vom 13. März 1938 bis zum 8. Mai 1945<br />

um restitutionsfähige Kunstgegenstände handelt. Dem Argument, dass Fargel den<br />

Städtischen Sammlungen bereits 1939 Objekte zukommen ließ, obwohl es die Vugesta<br />

erst seit 1941 gab, wurde angesichts seiner Biographie die Annahme<br />

entgegengehalten, dass er sich vermutlich an „wilden Arisierungen“ beteiligt habe.<br />

Mehr als 200 Fargel-Erwerbungen der Städtischen Sammlungen, bei denen keine<br />

Hinweise auf die ehemaligen Eigentümer zu finden waren, werden daher in<br />

Entsprechung des Beschlusses des <strong>Wien</strong>er Gemeinderates vom 29. April 1999 dem<br />

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus übergeben<br />

werden. Die Objektliste wird weiterhin auf der Homepage der Museen der Stadt <strong>Wien</strong><br />

und neuerdings, seit Oktober <strong>2006</strong>, auf der Kunstdatenbank des Nationalfonds für<br />

Opfer des Nationalsozialismus unter www.kunstrestitution.at veröffentlicht.<br />

3. 9. 3. Dorotheums-Ankäufe<br />

Seit 27. August 2002 befindet sich eine Liste jener 1545 in der NS-Zeit von der <strong>Wien</strong>er<br />

Versteigerungsanstalt Dorotheum erworbenen Objekte auf der Homepage der Museen<br />

der Stadt <strong>Wien</strong>, deren Eigentümer zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen<br />

Machtübernahme Österreichs im März 1938 bis dahin nicht zweifelsfrei festgestellt<br />

werden konnten.<br />

Mittlerweile hat die sehr genaue Untersuchung der Rückseiten dieser Objekte dazu<br />

geführt, dass ein Objekt eindeutig der ehemaligen Sammlung von Univ. Prof. Dr. Victor<br />

Blum zugeordnet werden konnte. Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission hat in ihrer<br />

Sitzung vom 2. Oktober 2003 die Rückstellung dieses Objektes empfohlen.<br />

Eine Kreidezeichnung von Gustav Klimt, Studie zum Universitätsfresko „Die Medizin“,<br />

konnte aufgrund eines Bleistiftvermerks auf der Rückseite eindeutig der Sammlung Dr.<br />

Heinrich Rieger zugeordnet werden. Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission gelangte in der<br />

Sitzung vom 21. Juni 2005 einhellig zu der Ansicht, dass es sich bei dieser<br />

Kreidezeichnung um einen restitutionsfähigen Kunstgegenstand handelt, der an die<br />

Rechtsnachfolger von Dr. Heinrich Rieger auszufolgen ist. Die Restitution erfolgte am<br />

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