Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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In ihrem am 15. September 1994 in Bad Aussee verfassten Testament bestimmte<br />
Marianne Gee ihre beiden Töchter zu gleichen Teilen, daher zu je einer Hälfte, zu ihren<br />
Erben. Aus dem Beschluss des BG Bad Aussee vom 26. Jänner 1996 geht hervor, dass<br />
die beiden Töchter mit Einantwortungsurkunde vom 21. November 1995 in den<br />
Nachlass ihrer Mutter eingeantwortet worden sind.<br />
Die beiden Töchter sind somit aufgrund des von ihrer Mutter Marianne Gee<br />
repräsentierten Achtels Rechtsnachfolgerinnen von Isidor und Jenny Mautner zu je<br />
1/16.<br />
Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission wird um eine Entscheidung ersucht,<br />
1.) ob es sich bei jenen Kunstgegenständen, welche die Städtischen Sammlungen am<br />
9. und 10. Dezember 1938 im Dorotheum erworben haben, um restitutionsfähige<br />
Objekte handelt.<br />
2.) ob jene Kunstgegenstände, welche von der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission bereits<br />
für restitutionsfähig erklärt worden sind, an die bereits festgestellten rechtmäßigen<br />
Rechtsnachfolger von Isidor und Jenny Mautner auszufolgen sind, und zwar an<br />
a.) den von Karl Friedrich Mautner errichteten „Karl F. Mautner Irrevocable Trust, …“ als<br />
Rechtsnachfolger von Stephan Mautner zu 1/6,<br />
b) die derzeit noch nicht feststehenden Erben von Andreas Mautner als<br />
Rechtsnachfolger von Stephan Mautner zu 1/12,<br />
c) die Witwe von Heinrich Matthias Mautner als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen<br />
Ehemannes zu 1/16,<br />
d) die zwei Söhne von Dr. Lorenz Mautner als Rechtsnachfolger ihres Vaters zu je 1/32,<br />
e) die zwei Söhne von Michael Christopher Mortimer als Rechtsnachfolger ihres Vater,<br />
vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission anerkennt sie als Erben, zu je 1/32,<br />
f) die jüngste Tochter von Konrad und Anna Mautner als einzige noch lebende direkt<br />
eingeantwortete Rechtsnachfolgerin von Konrad und Jenny Mautner zu 1/16,<br />
g) die beiden Kinder von George Herber Bryant als Rechtsnachfolger von Katharina<br />
Breuer, vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission anerkennt sie auch als Erben<br />
von Gustav Breuer, zu je 1/16,<br />
h) die Tochter des zweiten Sohnes von Dr. Hans und Katharina Breuer als<br />
Rechtsnachfolgerin von Katharina Breuer, vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er<br />
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