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Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

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In ihrem am 15. September 1994 in Bad Aussee verfassten Testament bestimmte<br />

Marianne Gee ihre beiden Töchter zu gleichen Teilen, daher zu je einer Hälfte, zu ihren<br />

Erben. Aus dem Beschluss des BG Bad Aussee vom 26. Jänner 1996 geht hervor, dass<br />

die beiden Töchter mit Einantwortungsurkunde vom 21. November 1995 in den<br />

Nachlass ihrer Mutter eingeantwortet worden sind.<br />

Die beiden Töchter sind somit aufgrund des von ihrer Mutter Marianne Gee<br />

repräsentierten Achtels Rechtsnachfolgerinnen von Isidor und Jenny Mautner zu je<br />

1/16.<br />

Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission wird um eine Entscheidung ersucht,<br />

1.) ob es sich bei jenen Kunstgegenständen, welche die Städtischen Sammlungen am<br />

9. und 10. Dezember 1938 im Dorotheum erworben haben, um restitutionsfähige<br />

Objekte handelt.<br />

2.) ob jene Kunstgegenstände, welche von der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission bereits<br />

für restitutionsfähig erklärt worden sind, an die bereits festgestellten rechtmäßigen<br />

Rechtsnachfolger von Isidor und Jenny Mautner auszufolgen sind, und zwar an<br />

a.) den von Karl Friedrich Mautner errichteten „Karl F. Mautner Irrevocable Trust, …“ als<br />

Rechtsnachfolger von Stephan Mautner zu 1/6,<br />

b) die derzeit noch nicht feststehenden Erben von Andreas Mautner als<br />

Rechtsnachfolger von Stephan Mautner zu 1/12,<br />

c) die Witwe von Heinrich Matthias Mautner als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen<br />

Ehemannes zu 1/16,<br />

d) die zwei Söhne von Dr. Lorenz Mautner als Rechtsnachfolger ihres Vaters zu je 1/32,<br />

e) die zwei Söhne von Michael Christopher Mortimer als Rechtsnachfolger ihres Vater,<br />

vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission anerkennt sie als Erben, zu je 1/32,<br />

f) die jüngste Tochter von Konrad und Anna Mautner als einzige noch lebende direkt<br />

eingeantwortete Rechtsnachfolgerin von Konrad und Jenny Mautner zu 1/16,<br />

g) die beiden Kinder von George Herber Bryant als Rechtsnachfolger von Katharina<br />

Breuer, vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission anerkennt sie auch als Erben<br />

von Gustav Breuer, zu je 1/16,<br />

h) die Tochter des zweiten Sohnes von Dr. Hans und Katharina Breuer als<br />

Rechtsnachfolgerin von Katharina Breuer, vorausgesetzt die <strong>Wien</strong>er<br />

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