Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
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Als Reaktion auf die Veröffentlichung der Vugesta-Liste im Internet langte u. a. eine<br />
Anfrage eines <strong>Wien</strong>er Rechtsanwaltes ein, die mittlerweile infolge der Erkrankung<br />
seines Klienten zurückgezogen wurde, und eine Anfrage einer in Peru lebenden<br />
Rechtsnachfolgerin eines während der NS-Zeit in Österreich Verfolgten, die zu keiner<br />
Restitution führte, weil die Antragstellerin nur sehr vage Angaben machte. Aufgrund von<br />
sehr vagen Angaben konnte auch einer Anfrage bezüglich der Radierung von<br />
Ferdinand Schmutzer, „Konzert im großen Musikvereinssaal“, nicht weiter<br />
nachgegangen werden. Derzeit überprüfen die Museen der Stadt <strong>Wien</strong> die Anfrage<br />
eines Mannes aus Israel bezüglich des Damenporträts „Der Brief“ von Josef Haier.<br />
Am 21. Jänner 2005 stellte die Rechtsnachfolgerin von Max Pollak nach Durchsicht der<br />
Vugesta-Liste im Internet einen Antrag auf Rückstellung der Radierung von Max Pollak<br />
„Am Alserbach“. Ein von den Museen der Stadt <strong>Wien</strong> am 6. Juni bzw. 22. August 2005<br />
verfasster Bericht, der der <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission in den Sitzungen vom 21.<br />
Juni und 13. September 2005 vorgelegt wurde, findet sich in dem Kapitel 3. 3. unter<br />
dem Punkt 3. 3. 6. 49 Die <strong>Wien</strong>er Restitutionskommission stufte die Radierung in der<br />
Sitzung vom 13. September 2005 als restitutionsfähig ein und beschloss die Ausfolgung<br />
an die Rechtsnachfolgerin. Die Restitution erfolgte am 26. Juni <strong>2006</strong>.<br />
Eine sorgfältige Überprüfung der 147 Objekte förderte in einigen Fällen auf deren<br />
Rückseiten unvollständige Hinweise auf eventuelle Eigentümer zutage, die den<br />
Ausgangspunkt für weitere Recherchen bildeten. Diese führten in drei Fällen zu so<br />
eindeutigen Hinweisen, dass in der Kommissionssitzung vom 30. September 2004 der<br />
Bericht über Adele Graf und in den Sitzungen vom 19. Oktober 2004 und 17. Oktober<br />
<strong>2006</strong> der Bericht und ein ergänzender Bericht über Siegmund Glesinger vorgelegt<br />
werden konnten. In den Sitzungen vom 7. September 2004, 19. April 2005, 11. April<br />
<strong>2006</strong> und vom 17. Oktober <strong>2006</strong> wurden der Kommission der Bericht sowie ergänzende<br />
Berichte über Melanie und Franz Popper vorgelegt.<br />
Alle drei Berichte wurden als eigenständige Berichte behandelt und finden sich in dem<br />
Kapitel 3. 2. unter den Punkten 3. 2. 4. (Melanie und Franz Popper) 50 und 3. 2. 7.<br />
49 Siehe S. 167 ff.<br />
50 Siehe S. 81 ff.<br />
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