Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
verlieh in der Korrespondenz mit Redleys nunmehrigem Rechtsvertreter Dr. Erich<br />
Zeiner der Überzeugung Ausdruck, dass der damaligen <strong>Museum</strong>sleitung entgegen der<br />
Meinung Redleys nicht bekannt gewesen sein musste, aus welchem ursprünglichen<br />
Eigentum das Gemälde von Theodor Hörmann, „Der alte Mehlmarkt in <strong>Wien</strong>“, stammte.<br />
Hörmann sei nur ein lokal bekannter Maler gewesen, der Name Redlich selbst in<br />
Kunstkreisen völlig unbekannt.<br />
Glück stellte Redley zunächst vor die Alternative, das Gemälde entweder den<br />
Städtischen Sammlungen unentgeltlich als Widmung zu überlassen, indem er im Falle<br />
der Rückstellung eine Ausfuhrsperre in Aussicht stellte, oder den Ankauf quasi ein<br />
zweites Mal zu wiederholen, um das Eigentum der Städtischen Sammlungen an dem<br />
Kunstobjekt endgültig zu sichern.<br />
Als Adolphus G. Redley auf einer Rückstellung beharrte, unterbreitete ihm Glück einen<br />
Vorschlag, den er glaubte, „vom <strong>Museum</strong> aus gerade noch machen zu können“: Redley<br />
sollte das Bild unter Wahrung des Eigentumsrechtes der Städtischen Sammlungen<br />
ausgefolgt bekommen, daher nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer sein. Bei einer<br />
von der Familie aus irgendwelchen Gründen gewünschten Beendigung dieses<br />
Besitzverhältnisses sollte das Gemälde unentgeltlich den Städtischen Sammlungen<br />
gewidmet werden. Dafür würden die Städtischen Sammlungen auf die Rückzahlung des<br />
seinerzeit beim Dorotheum erlegten Kaufpreises verzichten und sich beim BDA für eine<br />
Ausfuhrbewilligung einsetzen.<br />
Mit diesem Vorschlag erklärte sich Adolphus G. Redley unter der Bedingung<br />
einverstanden, dass das Bild bis zu seinem bzw. dem Ableben seiner Ehefrau in sein<br />
bzw. ihr Eigentum übertragen werden würde. Danach hätten ihre Rechtsnachfolger die<br />
rechtliche Verpflichtung, das Gemälde kostenlos an die Städtischen Sammlungen<br />
rückzuerstatten und dabei die Hälfte der Transportkosten zu tragen. Für den Transport<br />
des Bildes nach New York erklärte sich Adolphus G. Redley bereit, die Transportkosten<br />
zu übernehmen.<br />
Am 4. Dezember 1950 schloss der von Rechtsanwalt Dr. Erich Zeiner vertretene<br />
Adolphus G. Redley vor der Rückstellungskommission beim LGfZRS <strong>Wien</strong> mit den<br />
Städtischen Sammlungen einen Vergleich gemäß den von Redley abgeänderten<br />
53