07.03.2013 Aufrufe

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2006 - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

verlieh in der Korrespondenz mit Redleys nunmehrigem Rechtsvertreter Dr. Erich<br />

Zeiner der Überzeugung Ausdruck, dass der damaligen <strong>Museum</strong>sleitung entgegen der<br />

Meinung Redleys nicht bekannt gewesen sein musste, aus welchem ursprünglichen<br />

Eigentum das Gemälde von Theodor Hörmann, „Der alte Mehlmarkt in <strong>Wien</strong>“, stammte.<br />

Hörmann sei nur ein lokal bekannter Maler gewesen, der Name Redlich selbst in<br />

Kunstkreisen völlig unbekannt.<br />

Glück stellte Redley zunächst vor die Alternative, das Gemälde entweder den<br />

Städtischen Sammlungen unentgeltlich als Widmung zu überlassen, indem er im Falle<br />

der Rückstellung eine Ausfuhrsperre in Aussicht stellte, oder den Ankauf quasi ein<br />

zweites Mal zu wiederholen, um das Eigentum der Städtischen Sammlungen an dem<br />

Kunstobjekt endgültig zu sichern.<br />

Als Adolphus G. Redley auf einer Rückstellung beharrte, unterbreitete ihm Glück einen<br />

Vorschlag, den er glaubte, „vom <strong>Museum</strong> aus gerade noch machen zu können“: Redley<br />

sollte das Bild unter Wahrung des Eigentumsrechtes der Städtischen Sammlungen<br />

ausgefolgt bekommen, daher nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer sein. Bei einer<br />

von der Familie aus irgendwelchen Gründen gewünschten Beendigung dieses<br />

Besitzverhältnisses sollte das Gemälde unentgeltlich den Städtischen Sammlungen<br />

gewidmet werden. Dafür würden die Städtischen Sammlungen auf die Rückzahlung des<br />

seinerzeit beim Dorotheum erlegten Kaufpreises verzichten und sich beim BDA für eine<br />

Ausfuhrbewilligung einsetzen.<br />

Mit diesem Vorschlag erklärte sich Adolphus G. Redley unter der Bedingung<br />

einverstanden, dass das Bild bis zu seinem bzw. dem Ableben seiner Ehefrau in sein<br />

bzw. ihr Eigentum übertragen werden würde. Danach hätten ihre Rechtsnachfolger die<br />

rechtliche Verpflichtung, das Gemälde kostenlos an die Städtischen Sammlungen<br />

rückzuerstatten und dabei die Hälfte der Transportkosten zu tragen. Für den Transport<br />

des Bildes nach New York erklärte sich Adolphus G. Redley bereit, die Transportkosten<br />

zu übernehmen.<br />

Am 4. Dezember 1950 schloss der von Rechtsanwalt Dr. Erich Zeiner vertretene<br />

Adolphus G. Redley vor der Rückstellungskommission beim LGfZRS <strong>Wien</strong> mit den<br />

Städtischen Sammlungen einen Vergleich gemäß den von Redley abgeänderten<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!