21.10.2014 Aufrufe

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Selbstbeschreibung<br />

Form. Probleme gibt es auch bei der Transparenz des Studienangebots<br />

aufgr<strong>und</strong> der großen Vielfalt der Angebote der Fakultät. Den <strong>Lehre</strong>nden<br />

bereitet mitunter Probleme, dass die Inhalte jeder Lehrveranstaltung in<br />

den Ordnungen genau umschrieben werden, weil damit inhaltliche Anpassungen<br />

an sich ständig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen<br />

erheblich erschwert wird, weil stets ein aufwändiges administratives Verfahren<br />

gar mit Beteiligung des Senats der Universität bis zur sinnvollen<br />

Änderung durchlaufen werden muss. Ein Übermaß an institutionellen,<br />

administrativen <strong>und</strong> bürokratischen Vorgaben ist einer sinnvollen <strong>Lehre</strong><br />

hier eher abträglich als förderlich.<br />

1.4 Die Aspekte „Tätigkeitsfeldbezug“, „Integration <strong>von</strong> Forschung<br />

<strong>und</strong> <strong>Lehre</strong>“ sowie „Internationalität“<br />

1.4.1 Tätigkeitsfeldbezug<br />

Die Fakultät folgt der Idee des „lebenslangen Lernens“. Die in der bildungspolitischen<br />

Landschaft derzeit oft anzutreffende Haltung, man könne<br />

jungen Menschen eng umzirkelte Fertigkeiten einpauken, ihnen Wissen<br />

fein verpackt in „Modulen“ säuberlich präsentieren, mit denen sie ihr<br />

gesamtes Berufsleben brauchbar gestalten oder sogar erfolgreich bewältigen<br />

könnten, ist <strong>von</strong> beschränktem Nutzen. Das Ziel der universitäreren<br />

<strong>Studium</strong>s ist <strong>und</strong> bleibt – bei allen Reformbestrebungen – das Einüben<br />

gr<strong>und</strong>sätzlicher Arbeitsmethoden, vermittelt freilich auch am Beispiel geltender<br />

Inhalte <strong>und</strong> Konzepte, <strong>im</strong> Bereich der <strong>Rechtswissenschaft</strong> also<br />

des geltenden Rechts. Das geltende Recht steht <strong>im</strong> wissenschaftlichen<br />

<strong>Studium</strong> aber dabei gar nicht <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>, sondern soll nur der E-<br />

xemplifikation <strong>im</strong> Umgang mit Recht <strong>im</strong> Allgemeinen dienen, welches <strong>im</strong><br />

Speziellen einem so schnellen Wandel unterzogen ist, dass Detailwissen<br />

hierüber binnen kurzem veraltet. Daher kommt es entscheidend auf die<br />

Vermittlung methodischer Gr<strong>und</strong>prinzipien <strong>und</strong> Einsichten in die normativen<br />

Hintergründe an. Nur damit entsteht in jungen Menschen das intellektuelle<br />

Gerüst, mit dem sie künftige Entwicklungen antizipieren, verarbeiten<br />

<strong>und</strong> eventuell sogar mitgestalten können.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der gegenwärtigen Hochschulpolitik <strong>und</strong> des öffentlichen<br />

Drucks fährt die Fakultät einen der herrschenden Strömung entgegenkommenden<br />

Kurs der Kompromissbereitschaft <strong>und</strong> bietet in allen<br />

seinen Schwerpunkten methodische Kenntnisse <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Arbeitsprinzipien<br />

speziell <strong>im</strong> Rahmen berufsbezogener Thematiken an. Der<br />

100

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!