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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

als die staatliche Pflichtfachprüfung. Erwähnenswert ist auch, dass fast<br />

jeder fünfte Kandidat (18,2%) den universitären Schwerpunktbereich<br />

mehr als 7 Punkte besser abgeschlossen hat als die staatliche Pflichtfachprüfung.<br />

Das ist eine Abweichung <strong>von</strong> mehr als zwei Notenstufen.<br />

Dies entspricht <strong>im</strong> Kern der Abweichung wie sie auch in anderen B<strong>und</strong>esländern<br />

zu beobachten ist <strong>und</strong> die Teile der Wirtschaft offenbar veranlasst<br />

hat, an der Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Objektivität der universitären Abschlussprüfungen<br />

zu zweifeln (Einstellungen <strong>von</strong> Absolventen geschehen<br />

derzeit vorrangig auf der Basis der Benotung der staatlichen Pflichtfachprüfung).<br />

Falls sich entsprechende Eindrücke in der Praxis weiter<br />

zementieren, könnten bei den bestehenden Anreizen der Fakultäten,<br />

möglichst viele <strong>und</strong> mit hervorragenden Noten versehene Absolventen<br />

zu produzieren, gewisse Zweifel an der Sinnhaftigkeit des enormen Prüfungsaufwands<br />

der Schwerpunktbereichsprüfung berechtigt sein.<br />

Denkbar ist freilich auch, dass die Studierenden <strong>im</strong> Schwerpunktbereich<br />

gleichsam aufblühen <strong>und</strong> ihre latente juristische Begabung erst dort zum<br />

Tragen kommt. Die Fakultät ist bestrebt, den Ursachen für die Diskrepanz<br />

zwischen staatlicher Pflichtfachprüfung <strong>und</strong> universitärer Schwerpunktbereichsprüfung<br />

auf den Gr<strong>und</strong> zu gehen, die weitere Entwicklung<br />

genau zu beobachten <strong>und</strong> nahe liegende Konsequenzen aus diesen Beobachtungen<br />

zu ziehen.<br />

1.2 Qualitative Ergebnisse<br />

Im Kommenden wird gezeigt, welche allgemeinen <strong>und</strong> fachlichen Kompetenzen<br />

in den einzelnen Studiengängen des <strong>Fach</strong>bereichs erworben<br />

werden <strong>und</strong> mit welchen Prüfungsformen diese Kompetenzen nachgewiesen<br />

werden.<br />

1.2.1 Allgemeine Kompetenzen<br />

Wegen der allgemein bekannten <strong>und</strong> öffentlich vielfach diskutierten<br />

Schwachstellen der schulischen Ausbildung hat sich die Fakultät dazu<br />

durchgerungen, den Studenten neben fachlichen Kompetenzen auch allgemeine<br />

Kompetenzen zu vermitteln. Obwohl dies den Steuerzahler<br />

letztlich teurer zu stehen kommt als wenn die schulischen Einrichtungen<br />

den Bildungsauftrag wahrgenommen hätten, folgt die Fakultät damit einem<br />

b<strong>und</strong>esweiten Trend zur Kompensation schulpolitischer Defizite.<br />

Die Fakultät ist bei der Vermittlung der allgemeinen Kompetenzen allerdings<br />

darum bemüht, den spezifischen Bezug zum eigentlichen <strong>Fach</strong><br />

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