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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Kiel<br />

Teil der Studierenden die aktive Beteiligung am Unterricht scheut, wie<br />

sie insbesondere in Wiederholungs- <strong>und</strong> Vertiefungskursen üblich ist,<br />

zumal der Studienplan die dialogische Unterrichtsform unterstreicht. Einige<br />

Studierende scheinen auch „Angst vor der Wahrheit“ zu haben, d.h.<br />

sie wollen sich nicht eingestehen, dass sie – aus welchen Gründen auch<br />

<strong>im</strong>mer – noch nicht examensreif sind. Um sich Frustrationen zu ersparen,<br />

schreiben sie die r<strong>und</strong> ums Jahr angebotenen Examensübungsklausuren<br />

nicht mit oder geben ihre Lösung nicht zur Korrektur. Typischerweise<br />

erscheint selbst <strong>von</strong> denjenigen, welche abgegeben haben, nur<br />

ein gewisser Prozentsatz zu den Besprechungen, obwohl dort Gelegenheit<br />

zur Diskussion alternativer Lösungsansätze geboten wird.<br />

1.1.3.4 Abschichtung des Examensstoffs?<br />

Die vorgenannten Phänomene dürften in erster Linie mit den psychologischen<br />

Belastungen gerade des juristischen Examens zusammenhängen.<br />

Dieses prüft traditionell den Stoff des gesamten <strong>Studium</strong>s auf einmal ab,<br />

so dass die Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten das ganze Examenswissen<br />

gleichzeitig präsent haben müssen. Abhilfe dagegen könnte allenfalls<br />

eine Abschichtung des Prüfungsstoffs schaffen. Das liegt allerdings nicht<br />

in der Macht der Universitäten, sondern in der Hand des Gesetzgebers.<br />

Außerdem sind in der gegenwärtigen Diskussion darüber, ob auch das<br />

Jurastudium auf Bachelor- <strong>und</strong> Masterabschlüsse umgestellt werden<br />

soll, gewichtige Einwände gegen die damit notwendigerweise verb<strong>und</strong>ene<br />

Stoffabschichtung laut geworden: Juristische Berufe verlangten einen<br />

Gesamtüberblick über das Recht, der nur unter dem Zwang des derzeit<br />

praktizierten Examensmodells erworben werden könne.<br />

1.1.3.5 Auswahl der Studierenden nach Eignung speziell für das Jurastudium<br />

Über eine weitere Möglichkeit ist noch nicht hinreichend nachgedacht<br />

worden: eine vorherige studienfachbezogene Auswahl der Jurastudierenden<br />

durch ein Testverfahren. Auf diese Weise könnten diejenigen<br />

vom Jurastudium ferngehalten werden, welche die dafür notwendigen<br />

Voraussetzungen nicht hinreichend mitbringen. Die bisherigen Erfahrungen<br />

der Bucerius Law School, der bisher einzigen privaten Rechtsschule<br />

in Deutschland, deuten in diese Richtung: Der erste Jahrgang der nach<br />

einem strengen Auswahlverfahren zugelassenen Studierenden hat das<br />

Erste Juristische Staatsexamen mit weit überdurchschnittlichen Ergebnissen<br />

bestanden. Ob sich dies für weitere Jahrgänge bestätigt, bleibt<br />

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