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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

Geschlecht. So liegt der Anteil der geprüften weiblichen Studierenden in<br />

dem Schwerpunktbereich 1 mit 36,95%, 3 mit 53,57% <strong>und</strong> 4.3 mit<br />

59,28% über dem entsprechenden Anteil in dem jeweiligen Schwerpunktbereich,<br />

während in dem Schwerpunktbereich 4.1 mit 43,30% <strong>und</strong><br />

7 mit 37,50% ein unterdurchschnittlicher Anteil weiblicher Studierender<br />

unter den geprüften Studierenden zu beobachten ist.<br />

Mit Beginn der ersten Prüfungen <strong>im</strong> Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums<br />

hat die Fakultät kontinuierlich die Benotungen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Schwerpunktbereichsprüfung reflektiert <strong>und</strong> <strong>im</strong> Rahmen mehrerer Gremiensitzungen<br />

diskutiert. Dabei ergibt ein Vergleich der Durchschnittsnote<br />

für die wissenschaftliche Arbeit mit der bislang <strong>im</strong> Ersten juristischen<br />

Staatsexamen angefertigten Hausarbeit nur auf den ersten Blick eine<br />

deutliche Diskrepanz. So beträgt die Durchschnittsnote der wissenschaftlichen<br />

Arbeit <strong>im</strong> Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung zwar<br />

bei den bis zum 31.3.2008 geprüften Kandidaten 8,74 Punkte, während<br />

sich diejenige für die Hausarbeit <strong>im</strong> Ersten Staatsexamen auf 5,57 Punkte<br />

(2006) bzw. 5,22 Punkte (2007) beläuft. Deutlich geringer ist der Unterschied<br />

aber, wenn als Vergleichsmaßstab die Durchschnittsnote für<br />

die Hausarbeiten in den Wahlfächern herangezogen wird. Diese betrug<br />

2006 6,81 Punkte <strong>und</strong> 2007 7,29 Punkte. Die bei diesem Vergleich<br />

verbleibende Diskrepanz <strong>von</strong> ca. 1,5 Punkten beruht vermutlich vor allem<br />

auf dem Umstand, dass auch in den Wahlfächern die Hausarbeit typischerweise<br />

als Falllösung anzufertigen war, die wissenschaftliche Arbeit<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung hingegen regelmäßig<br />

die Bearbeitung eines Themas zum Gegenstand hat, so dass Mängel in<br />

der Falllösungstechnik bei der Benotung nicht negativ ins Gewicht fallen<br />

können.<br />

Bei den Durchschnittsbenotungen innerhalb der einzelnen Schwerpunktbereiche<br />

ergeben sich vergleichbare Diskrepanzen. So beträgt der Unterschied<br />

zwischen der geringsten Durchschnittsnote (Schwerpunktbereich<br />

3 „Staat <strong>und</strong> Verwaltung“ = 7,55 Punkte) <strong>und</strong> der höchsten Durchschnittsnote<br />

(Schwerpunktbereich 7 „Historische <strong>und</strong> philosophische<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts“ = 10,74 Punkte) etwas mehr als drei Punkte. Im<br />

Rahmen des Ersten Staatsexamens waren die Unterschiede bei den<br />

Hausarbeiten in den Wahlfächern indes sogar wesentlich größer (2006:<br />

4,80 bis 12,00 Punkte; 2007: 4,00 bis 13,60 Punkte). Insofern lassen die<br />

bislang vorliegenden Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfungen eine<br />

Tendenz zur Nivellierung erkennen, die allerdings mit dem Vorbehalt<br />

zu versehen ist, dass <strong>im</strong> Rahmen des Ersten Staatsexamens nicht je-<br />

200

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