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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Kiel<br />

sichtsarbeiten erst <strong>im</strong> folgenden Semester angefertigt werden (s. § 18<br />

Abs. 1 JAG Nds.: Prüfungsdurchgang, der sich an das 8. <strong>Fach</strong>semester<br />

anschließt; § 26 Abs. 1 JAVO-MV: staatliche Pflichtfachprüfung, die unmittelbar<br />

nach dem Ende des 8. Semester folgt; § 25 Abs. 1 JAG NRW).<br />

Die skizzierten Unterschiede für die Inanspruchnahme des Freiversuchs<br />

bei vorheriger Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung mögen auf<br />

den ersten Blick nicht allzu gewichtig erscheinen. Sie summieren sich<br />

indes auf mehrere Monate, was vor allem dann bedeutsam ist, wenn der<br />

nach Abschluss des Wiederholungs- <strong>und</strong> Vertiefungskurses (Mitte Juli)<br />

verbleibende Zeitraum bis zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in den<br />

Blick genommen wird. Nach der derzeitigen Rechtslage in Schleswig-<br />

Holstein beträgt dieser lediglich ca. zwei Monate, könnte jedoch bei einer<br />

Anpassung an die Rechtslage in anderen B<strong>und</strong>esländern durchaus verdoppelt<br />

werden. Angesichts des derzeit sehr knappen Vorbereitungszeitraums<br />

ist eine ausreichende Vorbereitung auf eine als Freiversuch abgelegte<br />

staatliche Pflichtfachprüfung nur schwer möglich. Dabei ist auch zu<br />

berücksichtigen, dass sich eine der zivilrechtlichen Klausuren in der<br />

staatlichen Pflichtfachprüfung nunmehr auf die sog. zivilrechtlichen Nebengebiete<br />

erstrecken kann (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JAVO) <strong>und</strong> damit<br />

den Vorbereitungsaufwand erhöht.<br />

Ungeachtet der vorstehend beschriebenen Schwierigkeiten ist die Zahl<br />

derjenigen Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Freiversuchs absolvieren, vergleichsweise<br />

hoch. So spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei<br />

den bis zum 31.3.2008 Geprüften mit erfolgreich abgelegter Schwerpunktbereichsprüfung<br />

um diejenigen handelt, die ihre Schwerpunktbereichsprüfung<br />

<strong>im</strong> WS 2006/07 erfolgreich absolviert haben. Aus dem so<br />

definierten Kreis <strong>von</strong> 86 Kandidaten nahmen bis zum 31.3.2008 <strong>im</strong>merhin<br />

57 an der staatlichen Pflichtfachprüfung teil, was einem Anteil <strong>von</strong><br />

66,27% entspricht. Umgekehrt ist eine Misserfolgsquote <strong>von</strong> 24,56% in<br />

den bis zum 31.3.2008 durchgeführten staatlichen Pflichtfachprüfungen<br />

(Ausschluss <strong>von</strong> der Prüfung gem. § 15 JAVO) gerade bei Kandidaten<br />

<strong>im</strong> Freiversuch ungewöhnlich hoch. Deshalb ist die Gefahr nicht <strong>von</strong> der<br />

Hand zu weisen, dass der Freiversuch <strong>von</strong> einer nicht unerheblichen<br />

Zahl <strong>von</strong> Kandidatinnen bzw. Kandidaten zweckwidrig als „kostenloses“<br />

Probeexamen in Anspruch genommen wird.<br />

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