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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

nachweis in Form einer Klausur oder mündlichen Prüfung ab. Im Sommersemester<br />

2008 wurden - wie in den Vorsemestern - solche (jeweils 2<br />

SWS umfassenden) Fremdsprachenkurse nicht nur in Englisch, sondern<br />

auch in Französisch, Spanisch <strong>und</strong> Russisch angeboten. Neben diesen<br />

einsemestrigen, für alle Studierenden obligatorischen Fremdsprachenkursen<br />

hat die Fakultät zum 1.10.2007 ein freiwilliges Zertifikatsstudium<br />

„Anglo-Amerikanisches Recht“ eingeführt, das auf vier Semester angelegt<br />

ist <strong>und</strong> jeweils 6 SWS umfasst. Innerhalb dieses <strong>Studium</strong>s sind in<br />

jedem Semester mehrere Teilnahme- <strong>und</strong> Leistungsnachweise in Form<br />

einer Klausur oder mündlichen Prüfung zu erbringen, wobei sich <strong>von</strong><br />

Stufe zu Stufe der Schwerpunkt mehr <strong>von</strong> bloßer Sprachvermittlung auf<br />

eine <strong>im</strong>mer tiefere Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem<br />

verlagert. Mit dem Zertifikat, das die Studierenden zum Abschluss des<br />

gesamten Kursprogramms erhalten, können sie ihre erworbene Zusatzqualifikation<br />

be<strong>im</strong> Eintritt in das Berufsleben dokumentieren <strong>und</strong> auf diese<br />

Weise ihre Chancen auf eine Tätigkeit <strong>im</strong> international-rechtlichen Bereich<br />

verbessern. Ferner besteht bereits seit 2002 für die Studierenden<br />

die Möglichkeit, an einem hochschulübergreifenden Zertifikatsprogramm<br />

„Osteuropäisches Recht“ teilzunehmen.<br />

Profilbildende <strong>und</strong> für das spätere Berufsleben förderliche Sonderkompetenzen<br />

in fremdsprachlicher <strong>und</strong> fachlicher Hinsicht können auch durch<br />

Mitwirkung an einem der zahlreichen Moot Courts erworben werden. Die<br />

jeweiligen Teilnehmenden werden durch fachnahe Professoren der Fakultät<br />

betreut <strong>und</strong> vorbereitet (Jessup, Willem Vis, Rousseau, BAG) sowie<br />

in dem durch Studierende selbständig organisierten ELSA-Moot<br />

Court.<br />

1.2.3 Konzepte zur Vermittlung allgemeiner Kompetenzen<br />

Die juristische Methodik, sich systematisch <strong>und</strong> effizient in unterschiedlichste<br />

Rechtsprobleme einzuarbeiten <strong>und</strong> dazu Stellung nehmen zu<br />

können, wird teilweise additiv in besonderen Lehrveranstaltungen (z.B.<br />

Methodenlehre <strong>im</strong> 1. Semester, Arbeitstechnik als Schlüsselqualifikation<br />

<strong>im</strong> 3./4. Semester), teilweise aber auch integrativ <strong>im</strong> Rahmen allgemeiner<br />

Lehrveranstaltungen vermittelt. Bei diesen handelt es sich einerseits<br />

um fallbezogene Übungen für Anfängerinnen <strong>und</strong> Anfänger sowie Fortgeschrittene<br />

in allen drei Pflichtfächern, andererseits um vorlesungsbegleitende<br />

Arbeitsgemeinschaften, die durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter für max<strong>im</strong>al 25 Studierende pro Kurs ebenfalls in<br />

allen drei Pflichtfächern durchgeführt werden. Neben den <strong>von</strong> § 2 Abs. 1<br />

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