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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

<strong>von</strong> 1999/2000 1 zu Gr<strong>und</strong>e gelegt worden sind (sieht man <strong>von</strong> der seitdem<br />

neuen universitären Schwerpunktbereichsausbildung ab). Andererseits<br />

knüpfen die Beurteilungen der Kommission an das <strong>von</strong> Ort zu Ort<br />

durchaus unterschiedliche Problembewusstsein der Betroffenen an, das<br />

<strong>im</strong> Blick auf die jeweils selbst gesetzten Ziele <strong>und</strong> Ansprüche <strong>von</strong> Universität<br />

zu Universität sehr unterschiedliche Gesichtspunkte thematisiert.<br />

Deshalb lassen sich auch die Problemschwerpunkte <strong>von</strong> Universität zu<br />

Universität nur sehr begrenzt miteinander vergleichen, was ausdrücklich<br />

nicht eine Aufgabe der Gutachterkommission sein sollte: Die unterschiedlichen<br />

Schwerpunktsetzungen <strong>und</strong> Bewertungen der verschiedenen<br />

Universitäten lassen sich nicht miteinander vergleichend in Beziehung<br />

setzen, geschweige denn als „Ranking“ interpretieren; Formulierungen,<br />

deren Interpretation ungewollt dazu Anlass geben könnten, sind<br />

jedenfalls nicht <strong>von</strong> einer solchen Intention getragen.<br />

Abweichend da<strong>von</strong> gründet die letzte Frage nach einem institutionalisierten<br />

Qualitätsmanagement (VIII.) auf theoretischen Hypothesen, die <strong>im</strong><br />

Exkurs am Ende dieses Gutachtens (F.) näher erläutert werden sollen,<br />

um die Voraussetzungen zu verdeutlichen, auf denen die Anfragen an<br />

die einzelnen Fakultäten beruhen <strong>und</strong> die den entsprechenden Abschnitten<br />

in den Einzelgutachten zu Gr<strong>und</strong>e liegen.<br />

Die gutachtlichen Äußerungen haben allein die Eindrücke zum Gegenstand,<br />

die sich aus den Selbstbeschreibungen <strong>und</strong> den Begehungen der<br />

Universitäten zum jeweiligen Zeitpunkt ergeben haben. Zwischenzeitliche<br />

Veränderungen vor Ort, die erfreulicherweise – u.U. auch schon<br />

aufgr<strong>und</strong> der Präsentation der ersten Eindrücke der Gutachterkommission<br />

– stattgef<strong>und</strong>en haben sollten, konnten <strong>im</strong> schriftlichen Gutachten<br />

selbst keine Berücksichtigung (mehr) finden.<br />

1 Verb<strong>und</strong> Norddeutscher Universitäten (Hg.) (2001): <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Lehre</strong> <strong>im</strong> <strong>Fach</strong> <strong>Rechtswissenschaft</strong> 1999/2000, Verb<strong>und</strong>-Materialien Band 10, Hamburg,<br />

S. 188 ff. Als PDF Datei abrufbar unter: http://www.uni-nordverb<strong>und</strong>.de/<br />

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