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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Hamburg<br />

Studieninhalte sowie einen Ausbau des Studienservice hat die Fakultät<br />

versucht, diesen Problemen soweit es geht zu begegnen. Bemühungen<br />

um eine Straffung des Curriculums stoßen allerdings <strong>im</strong> Kontext des<br />

Staatsexamenssystems an enge Grenzen. Hilfestellungen für ein systematisches<br />

<strong>und</strong> konsequentes Studierverhalten sowie für das methodische<br />

Herangehen an die <strong>im</strong> Examen geforderte Falllösung werden über<br />

das sehr engmaschig ausgebaute System der Arbeitsgemeinschaften zu<br />

den Pflichtfachvorlesungen gegeben. Deren Verzahnung mit den Hauptvorlesungen<br />

wird kontinuierlich verbessert. Zudem hat die Fakultät einen<br />

Kranz komplementärer Veranstaltungen entwickelt, über die sprachliche<br />

<strong>und</strong> methodische Defizite der Studierenden bearbeitet werden (Veranstaltungen<br />

zur „Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten“,<br />

Sonderkurse für Studierende mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, Pilotversuche<br />

mit einem Hausaufgabenmodell in Arbeitsgemeinschaften). Über eine <strong>im</strong><br />

Anforderungsprofil deutlich verschärfte Zwischenprüfung sollen die Studierenden<br />

zu kontinuierlichem Studierverhalten angeleitet werden. Bei<br />

fehlender Eignung für das Jurastudium soll rechtzeitig eine Rückkoppelung<br />

an die Studierenden gegeben werden. In der Wahlschwerpunktausbildung<br />

besticht das Programm der Fakultät durch ein breites <strong>und</strong> sehr<br />

ausgefächertes Angebot mit der Praxis wie mit der Forschung verzahnter<br />

Spezialveranstaltungen.<br />

Zusammenfassung der Problembereiche<br />

• Studierbarkeit – vor allem <strong>im</strong> Bereich des Gr<strong>und</strong>studiums: Hier sind<br />

noch Bemühungen um eine Straffung des Curriculums <strong>und</strong> um eine<br />

verbesserte Transparenz des <strong>Studium</strong>s erforderlich, wie nicht<br />

zuletzt die Workload-Berechnungen <strong>im</strong> Kontext der Bachelor-<br />

Modularisierung ergeben haben.<br />

• Zu einseitige Fokussierung auf den technischen Rechtsstoff des<br />

nationalen Rechts: Die hoffnungslose Überfrachtung der Prüfungsgegenständekataloge<br />

(<strong>und</strong> in der Folge des Curriculums) führt zu<br />

einer Schlagseite des <strong>Studium</strong>s. Der „positive“ Rechtsstoff <strong>und</strong><br />

dessen Beherrschung steht völlig <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong> des <strong>Studium</strong>s.<br />

Die philosophischen, historischen, sozialen <strong>und</strong> ökonomischen Bezüge<br />

des Rechts sind dagegen in Rand- bzw. Nischenbereiche abgedrängt.<br />

Gleiches gilt für die zunehmende Internationalsierung<br />

des Rechts, die in den tradierten Stoffkatalogen unzureichend abgebildet<br />

ist. Hier werden letztlich wohl nur jenseits des Staatsexamensmodells<br />

entwickelte Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudiengänge neu-<br />

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