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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

zentration auf Klausuren ist unter Studierenden relativ weit verbreitet <strong>und</strong><br />

steht <strong>im</strong> Zentrum vieler Diskussionen. Damit verb<strong>und</strong>en ist die Frage, ob<br />

die Klausurübungen in den – seien es Pflichtarbeitsgemeinschaften, seien<br />

es freiwilligen Arbeitsgemeinschaften – <strong>im</strong>mer angemessen parallelisiert<br />

<strong>und</strong> abgest<strong>im</strong>mt werden mit den Lehrveranstaltungen. Es wurde<br />

glaubhaft versichert, dass es jedenfalls Teilbereiche gibt, wo das Fallprogramm<br />

innerhalb der vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften<br />

zu denselben Vorlesungen nicht aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sei, <strong>und</strong> dass<br />

es auch Klausuren oder Lehrveranstaltungen gebe, wo die vorlesungsbegleitenden<br />

Arbeitsgemeinschaften nicht koordiniert werden mit dem<br />

Fortgang der Vorlesungen. Die Kommission sieht darin die allgemeine<br />

Aufforderung, darüber nachzudenken, wie weit die vorlesungsbegleitenden<br />

Arbeitsgemeinschaften mit ihren Angeboten an Klausurübungen erstens<br />

in sich vereinheitlicht oder standardisiert werden könnten <strong>und</strong>, zweitens,<br />

verbessert werden könnten, indem diese stärker unter Federführung<br />

<strong>und</strong> Beeinflussung durch die Kolleginnen oder Kollegen, die die<br />

Lehrveranstaltung durchführen, koordiniert werden.<br />

Damit verb<strong>und</strong>en sei eine Anregung erwähnt, die wie an anderen Universitäten<br />

auch hier <strong>von</strong> Studierenden geäußert wurde, bezüglich einer<br />

möglichen früheren Hinwendung zur Falllösung. Es gibt zwei Zugänge:<br />

Der eine ist das learning by doing in den vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften,<br />

<strong>und</strong> der andere ist die Methodenlehre. Mitunter<br />

gibt es eine abstrakte Vorlesung „Methodenlehre“, die viele Studierende<br />

nicht akzeptieren können, weil sie diese als zu theoretisch empfinden. Es<br />

müsste ein Mittelweg zwischen diesen beiden Zugängen gef<strong>und</strong>en werden,<br />

um den Bedarf der Studierenden, juristisches Denken, den juristischen<br />

Stil <strong>und</strong> den besonderen juristischen Problemzugang in der Fallorientierung<br />

zu lernen. Nicht in dem Sinne, dass sie schon die Klausurfälle<br />

perfekt lösen können, sondern in dem Sinn, dass ihnen die Art juristischen<br />

Denkens nachvollziehbar wird. Das bietet weder eine abstrakte<br />

Vorlesung zur Methodenlehre noch auf Anhieb eine vorlesungsbegleitende<br />

Arbeitsgemeinschaft – es gibt eben eine Reflexionsebene dazwischen.<br />

Die Kommission ist sich nicht sicher, ob man so eine Veranstaltung<br />

anbieten muss oder kann – dies müsste durch die „richtige Dozentin“<br />

oder den „richtigen Dozent“ erfolgen, also durch eine Person, die<br />

diese handfesten Bedürfnisse der Studierenden <strong>und</strong> die theoretische<br />

Ebene zu verknüpfen weiß. Wenn man dieses mit Antworten auf den<br />

Bedarf nach Hilfen der Selbstorganisation <strong>im</strong> <strong>Studium</strong> verbindet, wenn<br />

man also so eine „Zwischenebene“ in den Lehrplan einspeist, würde<br />

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