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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

setzen. Dabei zieht der <strong>Fach</strong>bereich <strong>Rechtswissenschaft</strong> einerseits mit;<br />

andererseits stößt der Wandlungsprozess jedoch angesichts der Verbindlichkeit<br />

des JAPG für den Studiengang „Staatsexamen“ <strong>und</strong> der<br />

b<strong>und</strong>esweit geltenden Besonderheiten der juristischen Abschlussprüfung<br />

an Grenzen. Das bedeutet <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Die Universität Bremen strebt für ihre Studiengänge einen Wechsel <strong>von</strong><br />

der sog. Programm-Akkreditierung zur System-Akkreditierung an. In der<br />

Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsbehörde ist dieser Schritt festgehalten;<br />

der universitätsweiten Umsetzung sind Erprobungsphasen in<br />

einem <strong>Fach</strong>bereich (FB 9) vorangegangen. Welche Auswirkungen die<br />

Umstellung auf die Studiengänge des <strong>Fach</strong>bereichs <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />

haben wird, ist allerdings schwer vorherzusagen, weil der Studiengang<br />

„Staatsexamen“ gar nicht akkreditiert wird <strong>und</strong> die Hanse Law School-<br />

Studiengänge als Kooperationsstudiengänge nicht dem Reg<strong>im</strong>e der Universität<br />

Bremen unterliegen. Jedenfalls wird die System-Akkreditierung<br />

nur gelingen, wenn in der Universität Bremen ein gut funktionierendes<br />

Qualitätsmanagement für <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Studium</strong> etabliert ist. Auch in dieser<br />

Hinsicht sind bereits Pilotprojekte durchgeführt worden (FB 7), so dass<br />

nunmehr die konzeptionelle Arbeit in diese Richtung mit hoher Priorität<br />

<strong>und</strong> <strong>im</strong> Zusammenwirken <strong>von</strong> Zentrale (Rektorat, Sachgebiet <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Studium</strong>) <strong>und</strong> Dezentrale (<strong>Fach</strong>bereiche) vorangetrieben wird. Ein wesentlicher<br />

Zwischenschritt ist die Einrichtung <strong>von</strong> Studienzentren in den<br />

<strong>Fach</strong>bereichen, bei denen die Aufgabe der Qualitätssicherung angesiedelt<br />

wird. Der <strong>Fach</strong>bereich <strong>Rechtswissenschaft</strong> ist in diese Prozesse<br />

eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> hat jüngst ein solches Zentrum eingerichtet. U.a. hat<br />

das Studienzentrum begonnen, die <strong>Lehre</strong>valuation auszubauen <strong>und</strong> zu<br />

verbessern (s. u.).<br />

Die gr<strong>und</strong>legende Voraussetzung für eine qualitätsbewusste Gestaltung<br />

<strong>von</strong> <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Studium</strong> ist in den juristischen Fakultäten freilich nur eingeschränkt<br />

gegeben. Die Studienziele <strong>und</strong> v. a. die für das Studierverhalten<br />

der Studierenden maßgeblichen Prüfungsinhalte <strong>und</strong> methoden<br />

müssten <strong>von</strong> der Universität selbst best<strong>im</strong>mt werden können. Wenn sich<br />

eine juristische Fakultät aber dazu entschließt, einen Staatsexamens-<br />

Studiengang anzubieten, ist sie insoweit an das Deutsche Richtergesetz<br />

<strong>und</strong> das Landesgesetz (in Bremen: JAPG) geb<strong>und</strong>en. Diese Gesetze<br />

<strong>und</strong> – in praxi noch viel stärker – die Art <strong>und</strong> Weise der staatlichen Abschlussprüfung<br />

legen unumgänglich fest, welche Fähigkeiten der Absolvent/inn/en<br />

über Erfolg <strong>und</strong> Misserfolg des <strong>Studium</strong>s entscheiden. Die<br />

Einführung eines universitären Prüfungsteils durch die Novelle des DRiG<br />

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