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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

nachdem die C1-Stellen abgeschafft wurden. Der <strong>Fach</strong>bereich war in<br />

den 1990er Jahren der erste juristische <strong>Fach</strong>bereich, dem die DFG ein<br />

Graduiertenkolleg bewilligt hat. Seither hat es an dem aus dem DFG-<br />

Graduiertenkolleg hervorgegangenen IGMR eine weitere, <strong>von</strong> der Universität<br />

geförderte Promovierendengruppe gegeben. Auch das ZERP hat<br />

den Nachwuchs – mit EU-Mitteln aus dem 5. Forschungsrahmenprogramm<br />

– in dieser Form gefördert. Diese Form der Nachwuchsförderung<br />

ist allerdings nicht ganz voraussetzungslos, <strong>und</strong> es entspricht der Überzeugung<br />

<strong>im</strong> Kollegium, dass es gerade für juristische Promotionen auch<br />

Gelegenheit für individuelle Projekte geben muss. Dementsprechend besteht<br />

die Nachwuchsförderung nach wie vor in der Hauptsache in sog.<br />

Promotionsstellen, d. h. halben wissenschaftlichen Mitarbeitsstellen, regelmäßig<br />

auf drei Jahre befristet, die jedoch nur begrenzt vorhanden<br />

sind. Ferner setzen sich alle betreuenden Hochschullehrer/inn/en dafür<br />

ein, dass gute Absolvent/inn/en mit Promotionsabsichten ein Stipendium<br />

erhalten, was nicht <strong>im</strong>mer, aber häufig gelingt. 26 Schließlich gibt es stets<br />

auch eine gewisse Zahl <strong>von</strong> Externen, die nebenberuflich an einer Dissertation<br />

arbeiten.<br />

3.2.1 Promotionen<br />

Zur Verbesserung der Qualität der Betreuungsverhältnisse gibt es seit<br />

einiger Zeit Empfehlungen des Promotionsausschusses, das Betreuungsverhältnis<br />

in Form eines Kontrakts zu gestalten. Diese Maßnahme<br />

dient neben der Selbstkontrolle – nicht zuletzt in zeitlicher Hinsicht –<br />

auch der Transparenz der Betreuungspraxis <strong>und</strong> der Etablierung einer<br />

Berichtskultur <strong>im</strong> Sinne <strong>von</strong> „best practice“.<br />

Das Geschlechterverhältnis bei den erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren<br />

ist – mit Ausnahme des Jahres 2005 – unausgewogen; es<br />

lag <strong>im</strong> Durchschnitt der Jahre ab 1992 bei ca. 1:2 (Frauen:Männer). Es<br />

entspricht allerdings noch keineswegs dem Anteil der Frauen an den<br />

Studierenden. Zu vermuten ist, dass schon bei der Rekrutierung <strong>von</strong> Interessent/inn/en<br />

Frauen unterrepräsentiert waren; für eine auffällig höhere<br />

Abbrecherquote bei Frauen gibt es keine Anhaltspunkte.<br />

Die Promotion dient nur für einen sehr geringen Teil der Doktorand/inn/en<br />

dem Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere. Die Gestal-<br />

26 Seit der letzten BremHG-Novelle sind Promovierende mit Stipendium den wiss.<br />

Mitarb. gleichgestellt; vorher wurden sie statusmäßig den Studierenden zugerechnet.<br />

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