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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

56<br />

<strong>Fach</strong>bereichs angesiedelte wissenschaftliche Beratung <strong>von</strong> Transformationsprozessen<br />

in Osteuropa;<br />

• Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht <strong>im</strong> internationalen <strong>und</strong> supranationalen<br />

Kontext ist Schwerpunkttitel <strong>und</strong> zugleich Forschungsprogramm<br />

in einer globalisierten Arbeitswelt; profilbildend wirkt sich<br />

hier insbesondere die Existenz einer Professur mit dem Schwerpunkt<br />

„Gender Law“ aus;<br />

• der Schwerpunkt Demokratie, Menschenrechte, Gr<strong>und</strong>freiheiten<br />

betrifft zentrale Fragen der gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen Entwicklung<br />

in Deutschland, Europa <strong>und</strong> der Weltstaatengemeinschaft;<br />

die europarechtlich <strong>und</strong> völkerrechtlich ausgerichtete Professur,<br />

die in der Forschungsorientierung dem ZERP zuzuordnen<br />

ist, <strong>und</strong> die Verbindung zwischen Verfassungsrecht <strong>und</strong> Rechtsphilosophie<br />

prägen dieses Programm;<br />

• der Schwerpunkt Umwelt-, Technik- <strong>und</strong> Wirtschaftsrecht ist aus<br />

langjährigen Forschungen der Forschungsstelle Europäisches<br />

Umweltrecht (FEU) gewachsen;<br />

• der Schwerpunkt Strafrecht <strong>und</strong> Kr<strong>im</strong>inalpolitik in Europa<br />

schließlich spiegelt das spezielle Forschungsprofil des Bremer Instituts<br />

für Kr<strong>im</strong>inalpolitik wider, dessen Mitglieder sich seit jeher für<br />

das Strafrecht als Politikfeld interessieren <strong>und</strong> sich wissenschaftlich<br />

mit dessen Entwicklung unter dem Einfluss der politischen<br />

Rahmenbedingungen beschäftigen.<br />

Das Schwerpunktstudium wird mit einer universitären Schwerpunktprüfung<br />

abgeschlossen, in welcher die durch Spezialisierung in den oben<br />

dargestellten Bereichen erlangten Kenntnisse abgeprüft werden. Da die<br />

(schriftliche) Prüfung anonym durchgeführt wird, müssen die Studierenden<br />

völlig selbstständig arbeiten <strong>und</strong> die Hausarbeit ohne jegliche Mithilfe<br />

der <strong>Lehre</strong>nden anfertigen.<br />

Um zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden,<br />

müssen die Studierenden zuvor eine Prüfungsvorleistung (§ 34 PrüfO)<br />

in Gestalt einer wissenschaftlichen Hausarbeit oder eines schriftlich<br />

ausgearbeiteten Referats ablegen. Bevorzugt wird die Variante, die mit<br />

einem Referat verb<strong>und</strong>en ist. Unabhängig <strong>von</strong> dieser Pflicht-Leistung<br />

können die Studierenden freiwillig Referate zu den behandelten Themen<br />

der Schwerpunkt-Veranstaltung übernehmen <strong>und</strong> vertiefte Kenntnisse in<br />

den Kleingruppen präsentieren.

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