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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

Schwerpunktprüfung bat. 14 Danach ist eine bessere Vorab-Information<br />

über Inhalte <strong>und</strong> Ablauf des Schwerpunktstudiums nach überwiegender<br />

Auffassung der Studierenden wünschenswert. Die meisten Studierenden<br />

sind dennoch mit der aktuellen Wahl ihres Schwerpunktes zufrieden. Im<br />

Einzelnen können folgende Ergebnisse festgehalten werden:<br />

• Als besondere Attraktion wurde der Schwerpunkt Ges<strong>und</strong>heits<strong>und</strong><br />

Medizinrecht sowie Verbraucherschutz hervorgehoben, weil<br />

dieser der einzige medizinrechtliche Schwerpunkt in einer juristischen<br />

Fakultät in Deutschland ist. Diese Spezialisierungsmöglichkeit<br />

hat einige Studierende dazu veranlasst, den Studienort Bremen<br />

zu wählen.<br />

• Bei den genannten Gründen für die Zufriedenheit der Studierenden<br />

fällt auf, dass das inhaltliche Engagement <strong>und</strong> die persönliche Motivation<br />

der <strong>Lehre</strong>nden als hervorragend beurteilt worden sind.<br />

Auch die Möglichkeit, in kleinen Gruppen zu arbeiten, sowie interessant<br />

aufbereitete Themen mit Praxisbezug <strong>und</strong> die Examensrelevanz<br />

(besonders aus dem zivilrechtlichen Schwerpunkt) wurden<br />

sehr positiv bewertet. Von den Studierenden wurde vorgetragen,<br />

dass gerade die Kleingruppen eine angenehme Lern-Atmosphäre<br />

schaffen, zu einer guten Betreuung führen <strong>und</strong> zur Mitarbeit <strong>und</strong><br />

Diskussion einladen.<br />

• Vielfach wurde der Wunsch geäußert, dass insgesamt die Auswahl<br />

an Schwerpunkten größer sein könnte <strong>und</strong> die Studierenden einen<br />

weiteren Schwerpunkt <strong>im</strong> Bereich Strafrecht gutheißen würden.<br />

• Das System der Schwerpunktprüfung wird unterschiedlich wahrgenommen:<br />

Vielfach wurde angemerkt, dass die Vorbereitung auf die<br />

Prüfungsform „Themenhausarbeit“ ungenügend sei, da während<br />

des Gr<strong>und</strong>studiums lediglich Fallhausarbeiten geschrieben worden<br />

sind. Deshalb wurde <strong>von</strong> vielen Studierenden angeregt, auch die<br />

Prüfungsform: „Klausur“ in die Schwerpunktprüfung einzubeziehen.<br />

Kritisiert wurde in dem Zusammenhang auch, dass die Prüfungsvorleistung<br />

nicht in die Examensnote einfließt, da die Examenshausarbeit<br />

<strong>und</strong> die mündliche Prüfung 30% der Examensnote<br />

14 Teilnahme: 65,5 % der <strong>im</strong> Schwerpunkt eingeschriebenen Studierenden; Fragebogen<br />

<strong>im</strong> Anhang (5.5).<br />

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