21.10.2014 Aufrufe

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kiel<br />

le zentral erfolgt, ist die fachspezifische Beratung auf der Ebene der Fakultät<br />

angesiedelt. Dabei werden die allgemeinen Fragen zum <strong>Studium</strong><br />

der <strong>Rechtswissenschaft</strong>en durch den Beauftragten für <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Studium</strong><br />

(Prof. Dr. Igl, Stellvertreter: Prof. Dr. Meyer-Pritzl) beantwortet. Für<br />

Angelegenheiten, die die verschiedenen Prüfungsverfahren betreffen,<br />

sind die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes zuständig. Das gilt auch für<br />

die Beratung in Promotions- <strong>und</strong> Diplomierungsangelegenheiten. Speziell<br />

für das <strong>Studium</strong> <strong>im</strong> Ausland erfolgt die Beratung <strong>und</strong> Betreuung über<br />

das zur Fakultät gehörende Walther-Schücking-Institut, das insbesondere<br />

auch die ausländischen Studierenden betreut, die <strong>im</strong> Rahmen des E-<br />

rasmus-Programms bzw. des LLM-Programms an der Fakultät studieren.<br />

Die spezielle Beratung <strong>und</strong> Betreuung <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Studium</strong>s der<br />

Schwerpunktbereiche übern<strong>im</strong>mt ein <strong>im</strong> jeweiligen Schwerpunktbereich<br />

lehrender Hochschullehrer, der zugleich das entsprechende Lehrangebot<br />

koordiniert.<br />

1.3.3 Ziel, Struktur <strong>und</strong> Transparenz des Studienangebots<br />

Zum Kernbereich des Studienangebots der Fakultät zählt die Ausbildung<br />

der Studierenden, die zur ersten Examensprüfung führt <strong>und</strong> sowohl die<br />

universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als auch die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

umfasst. Dabei ist die Fakultät bestrebt, durch die Struktur<br />

des Lehrangebots den Studierenden eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung<br />

innerhalb der Regelstudienzeit unter Wahrung der Option eines<br />

Freiversuchs zu ermöglichen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurden die Prüfungsordnung<br />

<strong>und</strong> der Studienplan für das Schwerpunktbereichsstudium so<br />

konzipiert, dass die entsprechende Prüfung bereits zum Beginn des 7.<br />

<strong>Fach</strong>semesters abgelegt werden kann <strong>und</strong> damit ein hinreichender Zeitraum<br />

verbleibt, um sich auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorzubereiten.<br />

Hierfür bietet die Fakultät einen mit dem 7. <strong>Fach</strong>semester Mitte Oktober<br />

beginnenden Wiederholungs- <strong>und</strong> Vertiefungskurs an, der die in<br />

der staatlichen Pflichtfachprüfung abgeprüften Kernberei-che des Bürgerlichen<br />

Rechts, des Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts umfasst<br />

<strong>und</strong> ohne Unterbrechung während der vorlesungsfreien Zeit <strong>im</strong> folgenden<br />

Sommersemester (Mitte Juli) endet. Speziell zur Einübung der Fallbearbeitung<br />

bietet die Fakultät ganzjährig <strong>und</strong> auch außerhalb der Vorlesungszeiten<br />

jede Woche Examensübungsklausuren an, die den gesamten<br />

Stoff der staatli-chen Pflichtfachprüfung abdecken. Die <strong>von</strong> den Studierenden<br />

angefertigten Klausuren werden zeitnah zu deren Anfertigung<br />

besprochen <strong>und</strong> benotet zurückgegeben.<br />

183

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!