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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Kiel<br />

Seit kurzem besteht die Möglichkeit einer binationalen Promotion, die<br />

gemeinsam <strong>von</strong> der Kieler <strong>Rechtswissenschaft</strong>lichen Fakultät <strong>und</strong> einer<br />

ausländischen juristischen Partnereinrichtung betreut wird.<br />

2. Qualitätssicherung/-management<br />

2.1 Systematische Verbesserung des Studienprogramms<br />

Die Studienprogramme der Fakultät sind in den letzten beiden Jahren<br />

unter Federführung einer eigens zu diesem Zweck gebildeten ständigen<br />

Reformkommission systematisch weiterentwickelt worden. Diese Kommission<br />

besteht aus drei Vertretern der Professorenschaft (je einem Vertreter<br />

aus jeder <strong>Fach</strong>säule), einem Assistenten- <strong>und</strong> zwei Studierendenvertretern.<br />

Als Sachverständige haben darüber hinaus zwei Vertreterinnen<br />

des Prüfungsamts der Fakultät in der Kommission mitgewirkt <strong>und</strong><br />

dort ihre gesammelten Erfahrungen zu allen Problemen eingebracht, die<br />

sich be<strong>im</strong> praktischen Vollzug der zu ändernden Studienprogramme in<br />

der Vergangenheit gezeigt haben. Darüber hinaus sind in der Kommission<br />

die Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen zahlreicher anderer juristischer<br />

Fakultäten ausgewertet <strong>und</strong> <strong>im</strong> Hinblick auf die Anregungen diskutiert<br />

worden.<br />

Auf diese Weise hat sich die Kommission zunächst <strong>im</strong> WS 2006/07 der<br />

Zwischenprüfungsordnung gewidmet, nach der seit dem WS 2002/03 die<br />

Zwischenprüfung durchgeführt wird, dann <strong>im</strong> SS 2007 die Promotions<strong>und</strong><br />

die Diplomierungsordnung reformiert <strong>und</strong> schließlich <strong>im</strong> WS 2007/08<br />

die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung in Angriff genommen, die dem<br />

seit WS 2005/06 angebotenen Schwerpunktstudium zugr<strong>und</strong>e liegt. Die<br />

Studierenden, die ihr Schwerpunktstudium am 1.10.2008 aufnehmen,<br />

werden dies auf der Gr<strong>und</strong>lage der bis dahin in Kraft getretenen <strong>und</strong> in<br />

vielerlei Hinsicht verbesserten, neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung<br />

tun können.<br />

2.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrqualität<br />

Angebote zur Weiterbildung der <strong>Lehre</strong>nden zur Hochschuldidaktik<br />

(Gr<strong>und</strong>lagen der Kommunikation; Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Lehrveranstaltungen;<br />

Aktivierendes <strong>Lehre</strong>n; Präsentationstechniken) werden<br />

zentral für alle Fakultäten <strong>von</strong> der <strong>im</strong> Präsidium angesiedelten Stelle für<br />

wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität angeboten. Die Teilnahme<br />

an derartigen Veranstaltungen ist allerdings bislang nicht obligatorisch,<br />

da einerseits eine widerwillig erduldete „Zwangsbelehrung“ ver-<br />

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