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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Greifswald<br />

die Studierenden ihr Können <strong>und</strong> Wissen zunächst durch den erfolgreichen<br />

Besuchs eines wissenschaftlichen Seminars unter Beweis stellen,<br />

indem sie eine über vier Wochen sich erstreckende schriftliche Ausarbeitung<br />

zur Beurteilung vorlegen <strong>und</strong> das Ergebnis ihrer Bemühungen vor<br />

anderen Studenten <strong>und</strong> dem betreuenden Professor mündlich präsentieren.<br />

Im weiteren Verlauf des Schwerpunktstudiums, meist <strong>im</strong> darauf folgenden<br />

Semester, werden die vom Studenten <strong>im</strong> jeweils gewählten <strong>Fach</strong><br />

erworbenen Kompetenzen in einer mehrstündigen Klausur abgeprüft <strong>und</strong><br />

in einer letzten R<strong>und</strong>e muss sich der Student in einer vollwertigen mündlichen<br />

Prüfung, die sich auf den gesamten Stoff des Schwerpunktbereichs<br />

erstreckt, erneut bewähren. Nur wer alle drei Prüfungsabschnitte<br />

mit Erfolg besteht, erhält den begehrten Abschluss <strong>im</strong> Schwerpunktbereich.<br />

Die Prüfungsausgestaltung in den übrigen <strong>von</strong> der Fakultät angebotenen<br />

Studiengängen ist unterschiedlich. Überwiegend werden sowohl <strong>im</strong> Bereich<br />

L.L.B- als auch des LL.M-<strong>Studium</strong>s die Prüfungsleistungen in<br />

schriftlicher Form erbracht, doch tritt oft neben, in einigen Fällen auch an<br />

die Stelle der schriftlichen Prüfungen eine Anzahl mündlicher Prüfungsverfahren.<br />

Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den angehängten Studien-<br />

<strong>und</strong> Prüfungsordnungen der Rechts- <strong>und</strong> Staatswissenschaftlichen<br />

Fakultät.<br />

1.3 Die Praxis<br />

1.3.1 Zulassung zum <strong>Studium</strong><br />

Zulassung oder Auswahl der Studierenden durch die Universität findet<br />

derzeit nicht statt. Mit der Hochschulzugangsberechtigung ist automatisch<br />

die Immatrikulation möglich, Zulassungsbeschränkungen gibt es<br />

nicht.<br />

1.3.2 Beratung <strong>und</strong> Betreuung <strong>von</strong> Studieninteressierten <strong>und</strong> Studierenden<br />

Die Rechts- <strong>und</strong> Staatswissenschaftliche Fakultät hat auf Wunsch des<br />

Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Studiengang <strong>Rechtswissenschaft</strong>en<br />

<strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Rektor für den <strong>Fach</strong>bereich<br />

<strong>Rechtswissenschaft</strong> eine unbefristete Dauerstelle für die Studienberatung<br />

geschaffen, die auch wegen ihrer Kontinuität <strong>und</strong> Spezialisierung<br />

für eine qualitativ einmalige Studienberatung sorgt. Die mit dieser Aufgabe<br />

seit längerem eigens betraute Studienberaterin, die am Lehrstuhl des<br />

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