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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

abzuwarten. Die Kieler <strong>Rechtswissenschaft</strong>liche Fakultät würde jedoch<br />

sofort an Kapazitätsgrenzen stoßen, wenn sie die erfolgreichen Bewerber<br />

(aus einem Kreis <strong>von</strong> ca. 1.200 Personen) auf die ca. 300 Studienplätze<br />

auf Gr<strong>und</strong> einer individuellen Beurteilung auswählen sollte.<br />

1.1.3.6 Verbleibender Abstand zwischen <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Prüfung<br />

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen verbleibt am Ende eine nur<br />

schwer überbrückbare Diskrepanz zwischen den Anforderungen des a-<br />

nonymen staatlichen Prüfungsteils <strong>und</strong> dem universitären Unterricht. Das<br />

zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Ergebnisse der universitären<br />

Schwerpunktbereichsprüfung besser sind (s.u. B.3.5). Denn dort wird der<br />

Prüfungsstoff viel enger auf den Inhalt der Lehrveranstaltungen abgest<strong>im</strong>mt:<br />

Wer lehrt, prüft auch, <strong>und</strong> zwar das, was sie/er gelehrt hat. Die<br />

Fakultät beobachtet die (Auseinander-) Entwicklung der Noten in beiden<br />

Prüfungsteilen aufmerksam. Sie ist sich bewusst, dass eine zu große<br />

Diskrepanz die besseren universitären Noten in den Augen potentieller<br />

Arbeitgeberinnen <strong>und</strong> Arbeitgeber entwerten könnte.<br />

1.1.4 Postgraduale Studiengänge<br />

Die <strong>Rechtswissenschaft</strong>liche Fakultät bietet Personen mit ausländischem<br />

Studienabschluss einen zweisemestrigen postgradualen Aufbaustudiengang<br />

an, der zu einem Magistergrad führt. Zulassungsvoraussetzung für<br />

den Grad einer/eines Magistra/Magister Legum (LL.M.) ist der erfolgreiche<br />

Abschluss eines rechtswissenschaftlichen <strong>Studium</strong>s an einer ausländischen<br />

Hochschule, der an einer deutschen Universität der ersten<br />

juristischen Prüfung entspricht. Für den Grad einer/eines Magistra/Magister<br />

Legum Internationalium (LL.M. Int.) genügt der erfolgreiche<br />

Abschluss eines wissenschaftlichen <strong>Studium</strong>s mit fachlicher Ausrichtung<br />

<strong>im</strong> internationalen oder europäischen Recht an einer ausländischen<br />

Hochschule, das mindestens einem dreijährigen <strong>Studium</strong> an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule in Deutschland entspricht.<br />

Da die meisten Lehrveranstaltungen der Kieler Fakultät in deutscher<br />

Sprache angeboten werden, müssen die Bewerberinnen oder Bewerber<br />

vor ihrer Einschreibung den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse<br />

erbringen. Sie haben insgesamt 20 Semesterwochenst<strong>und</strong>en nach freier<br />

Wahl zu belegen, wobei für LL.M.-Kandidatinnen oder Kandidaten eine<br />

zweistündige Einführung in das deutsche Rechtssystem obligatorisch ist.<br />

In jeder belegten Lehrveranstaltung ist eine Prüfung abzulegen, außerdem<br />

muss eine wissenschaftliche Abschlussarbeit angefertigt werden.<br />

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