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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

den, ein zweiter Set fragte die Selbsteinschätzung der <strong>Lehre</strong>nden ab,<br />

<strong>und</strong> ein dritter Set ließ die <strong>Lehre</strong>nden das Lernverhalten der Studierenden<br />

einschätzen. Die Auswertungsergebnisse wurden den <strong>Lehre</strong>nden<br />

individuell mitgeteilt, durch Mittelwerte sowie Abweichungen der einzelnen<br />

Veranstaltungen vom Mittelwert <strong>und</strong> durch individualisierte Beratungsangebote<br />

an die <strong>Lehre</strong>nden ergänzt. Wegen der Aufwändigkeit<br />

wurde beschlossen, das Verfahren nur alle zwei Jahre einzusetzen <strong>und</strong><br />

zwischenzeitlich ein vereinfachtes Verfahren zu nutzen.<br />

Dieses an vielen Hochschulen Deutschlands verwendete Verfahren der<br />

individualisierten Lehrveranstaltungsevaluation legt die Qualitätssicherung<br />

<strong>und</strong> die Qualitätsverbesserung der <strong>Lehre</strong> ausschließlich in die Hände<br />

der einzelnen <strong>Lehre</strong>nden, d.h. das Monitoring <strong>und</strong> die Auswertung der<br />

Befragungen werden der externen Agentur überantwortet, die Bewertung<br />

der Ergebnisse wie auch die Entscheidung über etwaige Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> deren Umsetzung wird den einzelnen <strong>Lehre</strong>nden (<strong>und</strong> ihrer Willkür?)<br />

überlassen. Der <strong>Fach</strong>bereich verfügt noch über kein Beobachtungssystem,<br />

welches die Inputs systematisch erfasst. Strukturelle Parameter<br />

werden eher am Rande beobachtet, der Fokus liegt auf den Prozessen<br />

<strong>und</strong> den Selbst- <strong>und</strong> Fremdeinschätzungen des Lehr- <strong>und</strong> Lernverhaltens.<br />

Weder die <strong>Fach</strong>bereichsleitung (das Dekanat) noch die Hochschulleitung<br />

sind Adressaten dieser Art <strong>von</strong> Qualitätsmanagement <strong>von</strong> <strong>Studium</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Lehre</strong>. Es existiert weder eine Verbindung <strong>von</strong> den Ergebnissen<br />

der einzelnen <strong>Lehre</strong>nden zur <strong>Fach</strong>bereichsleitung noch <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>bereichsleitung<br />

zur Hochschulleitung. Das auf den Schultern der einzelnen<br />

<strong>Lehre</strong>nden ruhende Qualitätsmanagement des <strong>Fach</strong>bereichs <strong>und</strong> ein<br />

Qualitätsmanagement der Hochschulleitung sind erkennbar nicht miteinander<br />

verknüpft. Weder die <strong>Fach</strong>bereichsleitung noch die Hochschulleitung<br />

verfügen über eine Möglichkeit, die Qualität der <strong>Lehre</strong> <strong>im</strong> rechtswissenschaftlichen<br />

<strong>Fach</strong>bereich zu steuern. Dieses Steuerungsvakuum<br />

zeigt sich u.a. daran, dass der <strong>Evaluation</strong>sbericht des externen Beobachters<br />

durchaus Schwächen benennt, Schlussfolgerungen aber nicht<br />

erkennbar sind, so dass sich ein Außenstehender fragt, wer die Analyse<br />

zur Kenntnis genommen hat <strong>und</strong> für die Umsetzung der Empfehlungen<br />

verantwortlich ist. Offen bleibt, ob <strong>und</strong> wie ein gemeinsames Qualitätsverständnis<br />

unter den <strong>Lehre</strong>nden des <strong>Fach</strong>bereichs hergestellt wird. Es<br />

ist nicht transparent, in welcher Weise der <strong>Fach</strong>bereich die Studienerfolgsdaten<br />

(also Outputdaten), welche das Prüfungsamt der Landesjustiz<br />

regelmäßig zur Verfügung stellt, verarbeitet. Daten über die beruflichen<br />

Erfolge der Absolventen (Outcomedaten) sind einmal erhoben worden,<br />

das ist allerdings auf die Beendigung der einphasigen Juristenausbildung<br />

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