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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachterlicher Bericht zur <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Studium</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> <strong>im</strong> Studienfach <strong>Rechtswissenschaft</strong><br />

A. Konkretisierungen des Gutachtenauftrags<br />

Im Mittelpunkt der Kommissionsbeobachtungen stehen (I.) die lehrrelevante<br />

Profilbildung der Fakultäten/<strong>Fach</strong>bereiche am Maßstab ihrer<br />

Selbstbeschreibungen <strong>und</strong> selbst gesteckten Ziele, (II.) die Ausgestaltung<br />

des zum ersten juristischen Staatsexamen hinführenden Studiengangs,<br />

insbesondere (III.) die Ausgestaltung der speziellen Phase der<br />

Examensvorbereitung sowie (IV.) der Schwerpunktbereichsausbildung<br />

bis hin zu (V.) Prüfungsproblemen, aber auch (VI.) die Rückkopplung der<br />

Lehraktivitäten mit den betroffenen Studierenden etwa durch die <strong>Evaluation</strong><br />

der <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> (VII.) die allgemeinen Rahmenbedingungen für das<br />

<strong>Studium</strong>, etwa der lehrrelevanten Ausstattung mit Ressourcen <strong>und</strong> der<br />

Qualifizierung der Mitarbeiter. Schließlich ging es (VIII.) um die eher<br />

neuartige Frage eines institutionalisierten Qualitätsmanagements, das<br />

die Studienbedingungen <strong>und</strong> ihre Qualität misst <strong>und</strong> in einem Prozess<br />

der aktiven Opt<strong>im</strong>ierung der Lehrbedingungen berücksichtigt. Die nachstehenden<br />

zusammenfassenden Berichte zu den einzelnen Universitäten<br />

versuchen, die Eindrücke der Gutachterkommission in Orientierung an<br />

den vorgenannten acht Schwerpunkten zu strukturieren.<br />

Die Schwerpunktbildung ist jedenfalls hinsichtlich der ersten sieben Erklärungsaspekte<br />

nicht das Ergebnis einer evaluationstheoretisch vorgefassten<br />

Diskussion der Gutachterkommission, sondern einer sachlichen<br />

Schwerpunktsetzung, wie sie sich aus den Selbstbeschreibungen der<br />

beteiligten Universitäten <strong>und</strong> den Diskussionen mit den Betroffenen vor<br />

Ort ergab. Die Beurteilungen <strong>und</strong> Bewertungen der Kommission folgen<br />

so einem eher pragmatischen Vorgehen, das sich auch auf sehr konkrete<br />

Detailkritik <strong>und</strong> Folgerungen einlässt. Die Maßstäbe leiten sich einerseits<br />

<strong>von</strong> einem <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>satz eher <strong>im</strong>pliziten Konsens der Gutachterkommission<br />

ab, auf dessen Basis die Problemschwerpunkte identifiziert<br />

wurden, ohne dass die Kommission selbst evaluationsleitende ausbildungstheoretische<br />

Gr<strong>und</strong>satzdiskussionen hätte führen können oder<br />

wollen; insoweit konnte weithin unverändert auf die Kriterien für eine E-<br />

valuierung der <strong>Lehre</strong> an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten zurückgegriffen<br />

werden, wie sie dem gutachterlichen Vorgänger-Bericht<br />

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