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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

best<strong>im</strong>mtes Profil <strong>und</strong> Internationalität zu erreichen. Der Bremer <strong>Fach</strong>bereich<br />

hat beide Wege beschritten.<br />

Das markanteste Profilmerkmal des <strong>Fach</strong>bereichs ist die Schaffung eines<br />

weiteren gr<strong>und</strong>ständigen rechtswissenschaftlichen Studiengang<br />

„Cooperative and European Law“ (Hanse Law School) in Kooperation<br />

mit der Carl <strong>von</strong> Ossietzky Universität Oldenburg <strong>und</strong> der Rijksuniversiteit<br />

Groningen. Dieses Studienangebot ist zugleich eine unmittelbare<br />

Umsetzung des Ziels „Internationalisierung“. Es existiert seit dem WS<br />

2002/2003. Unter diesem Dach wird ein Bachelorstudiengang <strong>und</strong> seit<br />

dem Wintersemester 2005/2006 ein Masterstudiengang angeboten, der<br />

zu einem deutsch-niederländischen Doppelabschluss „Master of Laws<br />

(LL.M)“ führt.<br />

Die Bachelorstudiengänge sind als erste berufsqualifizierende Studienabschlüsse<br />

konzipiert. Der Abschluss berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme<br />

in den juristischen Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> soll <strong>und</strong> kann somit<br />

auch nicht ein klassisches rechtswissenschaftliches <strong>Studium</strong> ersetzen.<br />

Die Studiengänge verlangen vielmehr, dass die Studierenden sich <strong>von</strong><br />

vornherein einen besonderen, auf Internationalität gerichteten Ausbildungsschwerpunkt<br />

setzen <strong>und</strong> sich für die Herausbildung eines charakteristischen<br />

Profils entscheiden.<br />

Als weitere Ausprägung der Internationalisierung dienen auch die Aufbaustudiengänge<br />

der Profilbildung: „Europäisches <strong>und</strong> Internationales<br />

Recht“ <strong>und</strong> „Deutsches Recht für Ausländer“. Diese Studiengänge werden<br />

ganz überwiegend <strong>von</strong> ausländischen Studierenden nachgefragt.<br />

Ein Potential für Internationalisierung in einem ganz anderen Sinne<br />

könnte sich ferner daraus ergeben, dass am Bremer <strong>Fach</strong>bereich ein<br />

auffallend hoher Anteil <strong>von</strong> Studentinnen <strong>und</strong> Studenten türkischer (teilweise<br />

auch kurdischer) Herkunft studiert. Im Hinblick auf die spätere Berufstätigkeit<br />

könnten Kenntnisse der türkischen Rechtssprache <strong>und</strong> Einblicke<br />

in das türkische Recht für diese Klientel eine attraktive Zusatzqualifikation<br />

darstellen. Das Ziel, ein entsprechendes Angebot in Zukunft<br />

machen zu können, erscheint am Bremer <strong>Fach</strong>bereich durchaus realisierbar.<br />

Hinsichtlich des Studiengangs „Staatsexamen“ bleibt der „Einheitsjurist“<br />

das Kernelement der juristischen Ausbildung in Deutschland, was einer<br />

gezielten frühzeitigen Spezialisierung entgegensteht. Erst das universitäre<br />

Schwerpunktstudium, dessen Abschlussprüfung zu 30% in die Gesamtnote<br />

der Ersten Juristischen Prüfung einfließt, ermöglicht eine in<br />

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