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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Exkurs<br />

F. Exkurs: Überlegungen zu einem Qualitätsmanagement<br />

Qualitätsmanagement <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> steht für den Versuch gepaart<br />

mit dem Anspruch, die Güteeigenschaften <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong><br />

steuern zu können. Dieser Gestaltungsanspruch basiert auf der richtigen<br />

Einsicht, dass sich Qualität nicht <strong>von</strong> alleine herstellt, sondern erzeugt,<br />

gesichert <strong>und</strong> kontinuierlich entwickelt bzw. verbessert werden kann <strong>und</strong><br />

muss.<br />

Eine erste <strong>und</strong> entscheidende Schwierigkeit für ein Qualitätsmanagement,<br />

das Qualität herstellen, sichern <strong>und</strong> weiter entwickeln soll, besteht<br />

darin, die Qualität einer Leistung oder eines Gegenstandes zu definieren.<br />

Die Definition <strong>von</strong> Qualität als ein Bündel <strong>von</strong> Güteeigenschaften<br />

(sog. objektive Qualität) reicht nicht hin, da erstens unterschiedliche, an<br />

<strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> beteiligte oder interessierte Personen bzw. Rolleninhaber<br />

unterschiedliche Eigenschaften bündeln <strong>und</strong> da zweitens verschiedene<br />

Personen bzw. Rollenträger (<strong>Lehre</strong>nde, Studierende, Dekaninnen<br />

oder Dekane, Rektoratsmitglieder, Wissenschaftsministerinnen<br />

<strong>und</strong> - minister, Arbeitgebende) die Eigenschaften unterschiedlich gewichten<br />

<strong>und</strong> vor allem bewerten (sog. subjektive Qualität). Durch die unterschiedlichen<br />

subjektiven Sichtweisen auf Eigenschaften <strong>von</strong> Leistungen<br />

oder Dingen wird Qualität ein relativer Begriff (relative Qualität). Aus der<br />

Sicht des Qualitätsmanagements fragt es sich, ob es um die Steuerung<br />

der Erzeugung <strong>und</strong> Sicherung <strong>von</strong> Güteeigenschaften oder um die Steuerung<br />

der Gewichtung <strong>und</strong> Bewertung dieser Eigenschaften durch Organisationsmitglieder<br />

oder externe Personen oder um Beides geht. Insofern<br />

bietet sich ein vierter Qualitätsbegriff an, der die Relativität <strong>von</strong> Qualität<br />

akzeptiert <strong>und</strong> konkretisiert, indem die objektive mit der subjektiven<br />

D<strong>im</strong>ension insofern verknüpft wird, als die Eigenschaften, über die eine<br />

Leistung oder ein Gegenstand verfügen soll, zwischen den beteiligten<br />

bzw. interessierten Personen oder Rolleninhabern auf der Basis ihrer<br />

Gewichtungen <strong>und</strong> Bewertungen dieser Eigenschaften ausgehandelt<br />

werden (vereinbarte oder kontrahierte Qualität).<br />

Überträgt man diese Überlegungen auf eine rechtswissenschaftliche Fakultät,<br />

so fragt sich zunächst, welches ihre Leistungen sind, deren Qualität<br />

gemessen <strong>und</strong> gesteuert werden soll. Ist es das Zeugnis des Ersten<br />

Staatsexamens, das am Ende des <strong>Studium</strong>s einen best<strong>im</strong>mten Leistungsstand<br />

der Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen signalisiert? Wohl nicht,<br />

denn es kann die Leistung nur indizieren, ist aber nicht mit ihr identisch.<br />

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