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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Hamburg<br />

che gegossen wird“ <strong>und</strong> ein 8-semestriges <strong>Studium</strong> in einen 6-<br />

semestrigen Bachelor überführt wird, ohne die Auswirkungen auf die<br />

Studierbarkeit oder eine Weiterführung <strong>im</strong> Rahmen eines Master zu berücksichtigen.<br />

Dies sollte nicht in der Richtung missverstanden werden,<br />

mit den neuen Bachelorstudiengängen seien inhaltlich weniger anspruchsvolle<br />

Studiengänge geplant als mit dem alten Typus der Ausbildung<br />

zum Volljuristen. Die angestrebte Ausbildung auch der Bachelorkandidaten<br />

wird ein hohes Anspruchsniveau fordern. Es wird daneben<br />

auch aus Gründen der Kapazitäten notwendig sein, dass sich die Studienordnung<br />

zum Großteil aus den auf die Erste Prüfung ausgerichteten<br />

Lehrangeboten der Fakultät generiert.<br />

Dies führt jedoch zu nicht unerheblichen didaktischen <strong>und</strong> planerischen<br />

Widersprüchlichkeiten, die es aufzulösen gilt. Zielführend sollte der Anspruch<br />

sein, offensiv eigene <strong>und</strong> qualitative Angebote zu definieren, die<br />

in ihrer Summe mehr sind, als nur eine zweite Chance für Studierende<br />

<strong>und</strong> Bewerber/innen mit mittlerem Notendurchschnitt.<br />

3.2.4. Vorschläge für mögliche Zielsetzungen <strong>und</strong> die weitere Planung<br />

Die Fakultät hat dank des Think Tank <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> engagierten Lehrpersonen<br />

damit begonnen, in angemessener Diskussion die vorliegenden<br />

Ordnungen <strong>und</strong> Entwürfe weiterzuentwickeln. Darauf soll nun eine<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Strategie zur Umsetzung der Bachelor/Master-<br />

Studiengänge folgen. Insgesamt kann hieraus eine realistische <strong>und</strong> tragfähige<br />

Lehrplanung erfolgen, welche in der Gr<strong>und</strong>lagenausbildung für<br />

Bachelor-Angebote spezielle Lehrangebote (wie z. B. kompakte Einführungen<br />

in die Rechtsgebiete, die nicht das gesamte Gr<strong>und</strong>lagewissen<br />

enthalten, wie es für die Erste Prüfung notwendig ist) entwickeln muss,<br />

Nur so ist die notwendige Qualifikation <strong>im</strong> Rahmen einer Bachelor-<br />

Studienordnung umsetzbar.<br />

Die 60 zu schaffenden Bachelor-Studienplätze nebst den Nebenfächlern<br />

<strong>und</strong> ihren speziellen Bedürfnissen bieten die Möglichkeit, über spezielle<br />

Gr<strong>und</strong>lagenkurse für diese Gruppe nachzudenken. Diese Gr<strong>und</strong>lagenausbildung<br />

für den Bachelor kann <strong>und</strong> muss eingebettet werden in eine<br />

Rahmenordnung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Vorstellungen über die weiterführenden<br />

Teile der Bachelor-Ausbildung an der rechtswissenschaftlichen<br />

Fakultät.<br />

Die Anforderungen anderer Studiengänge an ein Nebenfach Bachelor<br />

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