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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

3.3 Reform des Schwerpunktbereichsstudiums zum Wintersemester<br />

2008/2009<br />

Sowohl aus fachlicher Sicht als auch aufgr<strong>und</strong> der ersten Erfahrungen<br />

mit der inhaltlichen Konzeption des Schwerpunktbereichsstudiums sowie<br />

insbesondere der den gesamten Schwerpunktbereich abdeckenden<br />

mündlichen Prüfung wurden beide Aspekte in den Gremien der Fakultät<br />

<strong>im</strong> WS 2007/08 einer Überprüfung unterzogen. Neben kleineren Änderungen<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf die technische Abwicklung der Schwerpunktbereichsprüfung<br />

wurde insbesondere der Inhalt der jeweiligen Schwerpunktbereiche<br />

opt<strong>im</strong>iert. Das betraf vor allem diejenigen, die – wie z.B.<br />

der Schwerpunktbereich „Zivilrechtspflege“ – eine sehr große fachliche<br />

Spreizung aufwiesen, was insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die Vorbereitung<br />

für die mündliche Prüfung <strong>von</strong> den Studierenden wegen der Stofffülle als<br />

problematisch angesehen wurde. Dies führte nicht nur zu einer inhaltlichen<br />

Überprüfung der Lehrveranstaltungen in einzelnen Schwerpunktbereichen,<br />

sondern auch zu einer am Schwerpunktbereich 4 „Wirtschaftsrecht“<br />

angelehnten Unterteilung des Schwerpunktbereiches 1 in zwei Unterschwerpunkte<br />

(Schwerpunktbereich 1.1 = „Zivilrechtspflege mit Ausrichtung<br />

Familien- <strong>und</strong> Erbrecht“; Schwerpunktbereich 1.2 = „Zivilrechtspflege<br />

mit Ausrichtung Zivilverfahrensrecht“). Zudem konnte <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Profilbildung der Fakultät, aber auch wegen entsprechender<br />

Nachfragen aus der juristischen Praxis ein neuer Schwerpunktbereich<br />

„Ges<strong>und</strong>heitsrecht“ (SB 8) eingerichtet werden, der vor allem wegen seiner<br />

Inhalte, die die tradierte Trennung zwischen Privatrecht, Strafrecht<br />

<strong>und</strong> Öffentlichem Recht überwinden, besonders anspruchsvoll ist <strong>und</strong><br />

sich jenseits der üblichen <strong>und</strong> an zahlreichen anderen Fakultäten gebildeten<br />

Schwerpunktbereiche bewegt. Eine zusätzliche Unterteilung wurde<br />

<strong>im</strong> Schwerpunktbereich 4 „Wirtschaftsrecht“ eingefügt, indem die bislang<br />

gebildeten Unterschwerpunkte um einen weiteren zum Bank- <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht<br />

ergänzt wurde (SB 4.4).<br />

Als ein bislang nicht besser lösbares Problem erweist sich die zeitliche<br />

Überlappung der mündlichen Prüfung in den Schwerpunktbereichen mit<br />

dem Beginn des der unmittelbaren Examensvorbereitung dienenden<br />

Wiederholungs- <strong>und</strong> Vertiefungskurses, die je nach dem Termin für die<br />

mündliche Prüfung einen Zeitraum <strong>von</strong> bis zu fast drei Monaten umfassen<br />

kann. Eine zeitliche Verschiebung des Beginns des Wiederholungs<strong>und</strong><br />

Vertiefungskurses um drei Monate scheidet als Problemlösung aus,<br />

da dieser bei Beibehaltung der bisherigen Konzeption dann nicht mehr<br />

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