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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

Rechts. Gleiches gilt für die Prüfungsvorleistungen in Gestalt der großen<br />

Leistungsnachweise (§ 16 I Nr. 5 JAPG). Hier ist offenbar die Logik des<br />

früheren Systems <strong>von</strong> „kleinen“ <strong>und</strong> „großen“ Übungen noch wirksam,<br />

obwohl dieses System auf ein anderes Modell des Examens zugeschnitten<br />

war. In Bremen gab es stets ein „Hausarbeitsexamen“, sodass die<br />

Studierenden während des <strong>Studium</strong>s – wie bei den Klausuren – ausreichend<br />

Trainingsmöglichkeiten bekommen mussten. Inzwischen wird jedoch<br />

ausschließlich <strong>im</strong> universitären Prüfungsteil eine Hausarbeit geschrieben,<br />

die aber i.d.R. keine Fall-Lösung ist. Deshalb wird nun angestrebt,<br />

die Anzahl der Hausarbeiten für die Zwischenprüfung <strong>und</strong> die<br />

großen Leistungsnachweise zu reduzieren <strong>und</strong> angesichts der unterschiedlichen<br />

Stoff-Fülle zwischen den drei Teilgebieten des Rechts zu<br />

differenzieren (s. Dekanatsbeschluss <strong>im</strong> Anhang).<br />

Besondere didaktische Elemente wie Arbeitsgemeinschaften, Tutorien<br />

oder Übungen sind stets ein Feld für Exper<strong>im</strong>ente gewesen; die Angebote<br />

hängen aber auch in starkem Maße <strong>von</strong> den finanziellen Möglichkeiten<br />

des <strong>Fach</strong>bereichs ab.<br />

Der <strong>Fach</strong>bereich hat sich entschlossen, die Übungen abzuschaffen.<br />

Maßgeblich dafür ist der beobachtbare Missstand gewesen, dass viele<br />

Studierende sich entschlossen hatten, die Vorlesungen nicht zu besuchen<br />

<strong>und</strong> die Präsenz in die Übungen zu verlegen, weil dort die „Scheine“<br />

erworben werden können. Das System der Semesterabschlussklausuren<br />

<strong>und</strong> -hausarbeiten „zwingt“ dem gegenüber zum Besuch der Vorlesungen,<br />

auch soweit es sich um vermeintlich randständige Stoffgebiete<br />

– z. B. Verfahrensrecht – handelt. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass<br />

der Missstand mit diesem System nicht beseitigt, sondern nur verschoben<br />

werden konnte. So lassen anscheinend viele Studierende, nachdem<br />

sie <strong>im</strong> 1. <strong>und</strong> 2. <strong>Fach</strong>semester bereits die erforderlichen Klausuren für<br />

die Zwischenprüfung bestanden haben, die Vorlesungen des 3. Semesters<br />

aus <strong>und</strong> besuchen Veranstaltungen, die für das 5. Semester vorgesehen<br />

sind. Auf diese Weise versuchen sie, schneller „scheinfrei“ zu<br />

werden. Eine akzeptable Lösung für dieses Problem ist bislang nicht in<br />

Sicht.<br />

Ein Tutorienprogramm hat der <strong>Fach</strong>bereich <strong>im</strong> WS 2003 <strong>und</strong> <strong>im</strong> SoSe<br />

2004 aufgr<strong>und</strong> einer einmalig aufgelegten Fördermaßnahme des damaligen<br />

Bildungssenators durchgeführt. Die Abgrenzung zur Funktion der<br />

Arbeitsgemeinschaften fiel allerdings schwer. Eine Wiederauflage des<br />

Tutorienprogramms ist zurzeit nicht geplant.<br />

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