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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

B. Selbstbeschreibung des <strong>Fach</strong>bereichs<br />

1. Struktur <strong>und</strong> Organisation<br />

1.1 Leitungsstruktur <strong>und</strong> Gremien<br />

Die Leitung des <strong>Fach</strong>bereichs obliegt nach § 89 BremHG dem Dekanat,<br />

das aus Dekanin, stellvertretender Dekanin <strong>und</strong> Studiendekanin besteht<br />

<strong>und</strong> <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>bereichsverwaltung unterstützt wird. Die Struktur ergibt<br />

sich aus den Übersichten 2.1, 2.2 <strong>und</strong> 2.3 <strong>im</strong> Anhang.<br />

Der <strong>Fach</strong>bereich selbst ist nicht weiter in Institute untergliedert. Zwar gehören<br />

alle Hochschullehrer/innen Instituten gemäß § 91 BremHG an (vgl.<br />

Anhang, 6.1.1). Die Institute arbeiten jedoch außerordentlich heterogen,<br />

vor allem nehmen sie keine <strong>Fach</strong>bereichsaufgaben wahr.<br />

1.2 Von der Zentrale bereitgestellte Infrastruktur<br />

Wichtige administrative Aufgaben werden an der Universität Bremen<br />

zentral wahrgenommen.<br />

Das Sekretariat für Studierende bietet allgemeine Studienberatung an,<br />

veranstaltet unter Mitwirkung der <strong>Fach</strong>bereiche jährlich <strong>im</strong> Mai den Informationstag<br />

für Studieninteressierte <strong>und</strong> wickelt Immatrikulationen <strong>und</strong><br />

Exmatrikulationen ab.<br />

Das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) übern<strong>im</strong>mt die Organisation der universitären<br />

Prüfungen, einschließlich Promotionen. Für den juristischen<br />

<strong>Fach</strong>bereich fallen dennoch <strong>im</strong> Prüfungswesen in erheblichem Umfang<br />

Aufgaben an. Die Prüfungsvorleistungen (Zulassungsvoraussetzungen<br />

zur staatlichen Abschlussprüfung gemäß dem Bremischen Gesetz über<br />

die Juristenausbildung <strong>und</strong> die Erste Juristische Prüfung – JAPG) müssen<br />

administrativ vom <strong>Fach</strong>bereich betreut werden, <strong>und</strong> der <strong>Fach</strong>bereich<br />

muss hinsichtlich der Abschlussprüfung für die Koordination zwischen<br />

staatlichem Prüfungsamt (JPA) <strong>und</strong> universitärem Prüfungsamt sorgen.<br />

Das Zentrum für Weiterbildung (ZWB) ist für Beratung in der Planungsphase<br />

<strong>und</strong> für die organisatorische Unterstützung bei der Durchführung<br />

<strong>von</strong> weiterbildenden Studien zuständig. Seit Herbst 2007 gibt es ein weiterbildendes<br />

<strong>Studium</strong> „Mediation“, das weitgehend auch vom ZWB verwaltet<br />

wird. Da der <strong>Fach</strong>bereich in der Weiterbildung allerdings auch mit<br />

außeruniversitären Veranstaltern kooperiert (Ausbildung zum <strong>Fach</strong>anwalt<br />

für Medizinrecht), gibt es Bereiche, in denen das ZWB nicht beteiligt<br />

ist.<br />

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