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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

Die Arbeitsgemeinschaften sind regelmäßiger Bestandteil des Curriculums.<br />

Sie werden insgesamt gut besucht, obwohl die Präsenz nicht obligatorisch<br />

ist. Sie sind – mit einer Ausnahme – in den ersten drei <strong>Fach</strong>semestern<br />

platziert. Dahinter steht eine didaktische Überlegung, aber<br />

auch ein finanzielles Argument. Ebenfalls aus didaktischen Gründen hat<br />

sich der <strong>Fach</strong>bereich entschlossen, Arbeitsgemeinschaften nur <strong>von</strong> e-<br />

xaminierten Jurist/inn/en leiten zu lassen. Es handelt sich entweder um<br />

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen des <strong>Fach</strong>bereichs oder um Lehrbeauftragte.<br />

Angesichts guter Erfahrungen in der Vergangenheit soll künftig<br />

allen, die erstmals eine Arbeitsgemeinschaft übernehmen, eine hochschuldidaktische<br />

Schulung angeboten werden. Im Zuge der Qualitätsdebatte<br />

ist klar geworden, dass das Arbeitsgemeinschafts-Programm in<br />

mehrfacher Hinsicht Fragen aufwirft. Diese betreffen sowohl den Umfang<br />

des Programms als auch die Vorstellungen über die didaktischen Effekte<br />

dieser Lehrform <strong>und</strong> die Eignungskriterien für die Arbeitsgemeinschafts-<br />

Leiter/innen. Das Dekanat hat sich entschlossen, zur Klärung dieser<br />

Fragen hochschuldidaktische Expertise heranzuziehen (s. Gutachten<br />

<strong>von</strong> Prof. Dr. Webler <strong>im</strong> Anhang). Diese Erkenntnisse sollen in die weitere<br />

Qualitätsdebatte einfließen.<br />

Die Prüfungsergebnisse der Studierenden bzw. Absolvent/inn/en geben<br />

aus Sicht eines Qualitätsmanagements wenig Aufschluss über Defizite<br />

oder besondere Stärken des universitären Unterrichts oder des Prüfungswesens.<br />

Zum einen sind bereits die statistischen Daten für eine<br />

entsprechende Auswertung kaum brauchbar. Dies zeigt die folgende Tabelle:<br />

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