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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

31.3.2008 die staatliche Pflichtfachprüfung als Freiversuch abgelegt haben,<br />

dass die infolge der universitären Schwerpunktbereichsprüfung eingetretene<br />

Verbesserung der Prüfungsgesamtnote zwar nicht zu verkennen<br />

ist, diese aber bei einem Vergleich mit dem früheren sog. Hausarbeitsexamen<br />

vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die wissenschaftliche<br />

Arbeit <strong>im</strong> Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung durchweg als<br />

Themenarbeit ausgegeben wird. Die <strong>im</strong> Schrifttum aufgezeigten größeren<br />

Diskrepanzen (siehe Schöbel, JA 2008, 94 ff.) finden ihre Ursache<br />

vor allem darin, dass die zum Vergleich herangezogenen Ergebnisse<br />

des ersten Staatsexamens auf einem reinen Klausurenexamen beruhen.<br />

Diskussionsbedarf besteht jedoch <strong>im</strong> Hinblick auf die vorstehend aufgezeigten<br />

Diskrepanzen zwischen den einzelnen Schwerpunktbereichen,<br />

bei denen allerdings in Rechnung zu stellen ist, dass derartige Unterschiede<br />

auch nach altem Recht bei den Noten in den jeweiligen Wahlfächern<br />

zu beobachten waren. Wegen des Anteils <strong>von</strong> 30% an der Gesamtnote<br />

wirken sich diese Diskrepanzen stärker aus.<br />

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