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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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2.2.4 <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> Prüfungen in den Pflichtfächern – Bewertung<br />

Bremen<br />

Im Zuge der Qualitätsdebatte <strong>im</strong> <strong>Fach</strong>bereich ist inzwischen erkannt<br />

worden, dass die gegebenen Spielräume besser als bisher genutzt werden<br />

müssen.<br />

Betrachtet man das Pflichtfachcurriculum insgesamt, so zeigt sich eine<br />

ausgeprägte Bereitschaft des <strong>Fach</strong>bereichs, für das <strong>Studium</strong> der drei<br />

Kernfächer überdurchschnittlich viel Zeit einzuräumen, während die<br />

Gr<strong>und</strong>lagenfächer mit einem Zeitaufwand <strong>von</strong> nur 2 SWS <strong>im</strong> gesamten<br />

Studienverlauf abgegolten werden können. Diese bemerkenswerte Verteilung<br />

ist der Ausbildungstradition des Bremer <strong>Fach</strong>bereichs geschuldet,<br />

die aber der heutigen Realität nicht mehr entspricht. Nach den Überzeugungen<br />

der ersten Bremer Hochschullehrer-Generation sollte es keine<br />

<strong>von</strong> den dogmatischen Fächern gelösten Methoden- oder Gr<strong>und</strong>lagenfach-Kurse<br />

geben, vielmehr sollten solche Spezialkurse durch eine Integration<br />

<strong>von</strong> Rechts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften (bzw. Geisteswissenschaften)<br />

überflüssig werden. Es lag deshalb fern, die methodische Unterweisung<br />

<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagenorientierung curricular gesondert auszuweisen.<br />

Allein mit Rücksicht auf das JAPG mussten <strong>von</strong> diesem Standpunkt Abstriche<br />

gemacht werden („Gr<strong>und</strong>lagenschein“). Ob diese wissenschaftstheoretischen<br />

Überzeugungen richtig sind oder nicht, spielt für die heutige<br />

Qualitätsdebatte keine Rolle mehr. Festzustellen ist nämlich, dass<br />

Methodenfragen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>lagenorientierte Themenstellungen keineswegs<br />

selbstverständlichen Inhalt der <strong>Fach</strong>veranstaltungen darstellen.<br />

Eine gewisse Ausnahme ist die 4-stündige Erstsemester-Veranstaltung<br />

<strong>im</strong> Strafrecht. Die übrigen <strong>Fach</strong>veranstaltungen stellen dogmatische<br />

Fragestellungen, ggf. noch die Falllösungs-Technik, in den Mittelpunkt;<br />

jenseits gelegentlicher „Ausflüge“ kann <strong>von</strong> einer systematischen <strong>und</strong><br />

planvollen „Integration“ der Methoden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagenfächer keine Rede<br />

sein. Das Dekanat hat deshalb mit Rücksicht auf die Verpflichtung,<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der <strong>Lehre</strong> zu ergreifen, eine Arbeitsgruppe<br />

beauftragt, die Pflicht-Ausbildung in den Gr<strong>und</strong>lagenfächern<br />

auszubauen <strong>und</strong> – unter Berücksichtigung der fachlichen Ausrichtung<br />

neu berufener Hochschullehrer/innen – konzeptionell zu profilieren. Dabei<br />

soll auch ein qualitativer Standard für das Studienangebot in diesen<br />

Fächern festgelegt <strong>und</strong> es sollen alle Studienphasen bedacht werden (s.<br />

Dekanatsbeschluss <strong>im</strong> Anhang). Die Reform der Gr<strong>und</strong>lagenfach-<br />

Ausbildung strebt weniger eine Erweiterung des Fächer-Kanons an,<br />

sondern hat ein qualitatives Ziel <strong>im</strong> Auge: Verbesserung der Methoden-<br />

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