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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

der Studierenden, etwa in Form <strong>von</strong> vorlesungsbegleitenden Kolloquien,<br />

fehlt. Auch Übungsklausuren werden nicht durchgängig angeboten; Proseminare<br />

gibt es vereinzelt, aber nicht flächendeckend. Hier ist <strong>im</strong> Interesse<br />

der Studierbarkeit dringend Abhilfe geboten; allein die Möglichkeit,<br />

eine LL.B. Arbeit zu verfassen, genügt ebenso wenig wie es genügt, zur<br />

Übung <strong>von</strong> Zwischenprüfungsklausuren Klausuren <strong>im</strong> LL.B. Studiengang<br />

zu schreiben. Die Kommission empfiehlt, das Angebot an Übungselementen<br />

auszudehnen, sei es in Form <strong>von</strong> Propädeutika, Proseminaren,<br />

schwerpunktbegleitenden Arbeitsgemeinschaften oder Klausurenkursen.<br />

Damit könnte auch die Zahl der Wiederholungsprüfungen eingedämmt<br />

werden.<br />

Sehr erfreulich ist, dass die Fakultät sowohl in der Zwischenprüfung als<br />

auch der Schwerpunktbereichsprüfung neben den Wiederholungsmöglichkeiten<br />

bei nicht bestandener Prüfung (§§ 21, 31 PO Jura) Freiversuchschancen<br />

anbietet (§§ 18, 31 PO Jura). Die Fakultät sollte allerdings<br />

der Gefahr begegnen, dass diese Versuche mangels anderer Möglichkeiten<br />

zur Übung dieser beiden Prüfungen genutzt werden.<br />

V. Prüfungsprobleme<br />

Probleme bei den Prüfungsmodalitäten scheinen sich pr<strong>im</strong>är bei der<br />

Schwerpunktbereichsprüfung zu ergeben. Die Transparenz bei den angebotenen<br />

Prüfungsleistungen (Studienarbeit, Aufsichtsarbeit) sollte verbessert<br />

werden. So fehlt nach dem Eindruck der Kommission bei der<br />

Begehung offensichtlich eine einheitliche Praxis zu Umfang <strong>und</strong> Dauer<br />

der Betreuung der Arbeit. Unklar ist weiter, ob Prüfungsgegenstand der<br />

Aufsichtsarbeit der Stoff des gesamten Schwerpunkts ist oder ob Teilgebiete<br />

genügen. In beiden Punkten ist in der Fakultät ein Problembewusstsein<br />

bereits vorhanden <strong>und</strong> es wird nach einer einheitlichen Linie<br />

gesucht.<br />

Es fehlt weiter eine Auswertung der Ergebnisse der einzelnen Schwerpunktbereichsprüfungen<br />

seit ihrer Einführung. Diese ist aber dringend<br />

erforderlich, um Diskrepanzen zwischen den einzelnen Schwerpunkten<br />

zu vermeiden <strong>und</strong> mögliche hierauf beruhende Auslastungsdefizite auszugleichen.<br />

Ebenso wenig wurden bislang die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfungen<br />

mit denen der staatlichen Pflichtfachprüfung<br />

verglichen. In der Selbstbeschreibung werden lediglich Notendiskrepanzen<br />

<strong>von</strong> mehr als sieben Punkten (!) konstatiert. Um der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Gefahr einer Entwertung der Schwerpunktbereichsprüfung entge-<br />

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