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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Greifswald<br />

tungen zum Schwerpunkt besuchen, am Ende des achten Semesters<br />

ihre Aufsichtsarbeit schreiben <strong>und</strong> <strong>im</strong> neunten Semester sowohl die<br />

staatliche Pflichtfachprüfung als auch die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung<br />

ablegen. Dieser Studienplan bedarf mit Blick auf seine<br />

Studierbarkeit der Ergänzung bzw. Korrektur: Gerade in den letzten Semestern<br />

sind Prüfungslast <strong>und</strong> Zeitdruck bei den Studierenden besonders<br />

hoch; große Schwierigkeiten bereitet den Studierenden wohl vor<br />

allem die Koordination der Termine für die einzelnen Prüfungen. Um hier<br />

mehr Planungssicherheit für die Studierenden zu erreichen, sollten die<br />

Termine für die mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen besser mit<br />

den Prüfungsterminen für die Staatsprüfung abgest<strong>im</strong>mt werden. Hieran<br />

ausgerichtet werden sollten auch die Examenskursangebote <strong>im</strong> achten<br />

Semester, um sicherzustellen, dass die Studierenden noch in den vollen<br />

Genuss der angebotenen Examensvorbereitung (einschließlich Nacharbeit)<br />

vor Beginn der staatlichen Prüfung kommen. Nicht ganz unproblematisch<br />

erscheint der Kommission auch die Parallelität <strong>von</strong> Pflichtfach<strong>und</strong><br />

Schwerpunktbereichsausbildung ab dem vierten Semester: Zwar ist<br />

dieses Konzept vor dem Hintergr<strong>und</strong> der knappen Personaldecke verständlich.<br />

Dennoch sollte die Fakultät den Musterstudienplan auch in<br />

diesem Punkt nochmals einer gr<strong>und</strong>legenden Überprüfung mit Blick auf<br />

die Studierbarkeit unterziehen <strong>und</strong> über Alternativen nachdenken.<br />

IV. Schwerpunktbereichsausbildung<br />

Die Fakultät bietet als derzeit kleinste in Deutschland mit fünf Schwerpunktbereichen<br />

eine vergleichsweise große Zahl an. Das Angebot stößt<br />

jedoch an Kapazitätsgrenzen. Höchst unterschiedlich ist die Auslastung<br />

der einzelnen Schwerpunkte nach den Feststellungen in der Selbstbeschreibung<br />

<strong>und</strong> den Angaben bei der Befragung; hierauf hat die Fakultät<br />

auch schon zum Teil reagiert, etwa durch die Gabelung des Schwerpunkts<br />

Recht der Wirtschaft in die Fächer Wettbewerb <strong>und</strong> Arbeit. Inwieweit<br />

in den anderen Schwerpunkten (insbesondere Steuern, Staat<br />

<strong>und</strong> Verwaltung) Handlungsbedarf besteht, lässt sich nicht abschließend<br />

sagen, da statistisches Material zur Auslastung der einzelnen Schwerpunkte<br />

seit Beginn dieser Ausbildung <strong>im</strong> WS 2003/2004 fehlt. Erst wenn<br />

dieses vorliegt, können langfristige Entscheidungen über Anzahl <strong>und</strong> Zuschnitt<br />

der Schwerpunkte gemacht werden.<br />

Die Schwerpunktbereichsausbildung erstreckt sich über vier Semester<br />

<strong>und</strong> schließt mit einer dreigeteilten Prüfung, bestehend aus Studienarbeit,<br />

Aufsichtsarbeit <strong>und</strong> mündlicher Prüfung, ab (§ 23 Abs. 1 PO Jura).<br />

Auffällig ist dabei, dass auch in dieser Ausbildungsphase eine Begleitung<br />

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