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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

weise öffentlich bekannt gegeben werden. Dies wird offensichtlich <strong>von</strong><br />

den <strong>Lehre</strong>nden zumindest mehrheitlich akzeptiert <strong>und</strong> als heilsam empf<strong>und</strong>en.<br />

Das jüngste vom Senat der Universität zur Verfügung gestellte Paket <strong>von</strong><br />

Qualitätssicherungsinstrumenten ist die am 10.9.2008 verabschiedete<br />

<strong>Evaluation</strong>ssatzung, die – allerdings als Kann-Best<strong>im</strong>mungen – die Beobachtungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Evaluation</strong>sgegenstände in § 2 Abs. 2 außerordentlich<br />

fein ausdifferenziert (<strong>von</strong> der einzelnen Veranstaltung über Studiengänge<br />

bis hin zu Instituten <strong>und</strong> Fakultäten). Die Satzung definiert klare Verantwortlichkeiten<br />

<strong>und</strong> überlässt die Entscheidungsbefugnis über Qualität<br />

sichernde Maßnahmen dem Fakultätskonvent. Die Satzung definiert ferner<br />

in den §§ 4 <strong>und</strong> 5 verschiedene einsetzbare Beobachtungsinstrumente<br />

bzw. -methoden sowie Partizipationsmodalitäten, <strong>und</strong> sie bietet in<br />

§ 3 den Akteuren konkrete Handlungsentwürfe an wie zum Beispiel Zielvereinbarungen<br />

bis zur Ebene des einzelnen <strong>Lehre</strong>nden (dies aber als<br />

noch offene Möglichkeit), Auslobung <strong>von</strong> Lehrpreisen, Berücksichtigung<br />

der <strong>Evaluation</strong>sergebnisse bei der internen (leistungsorientierten) Mittelverteilung<br />

<strong>und</strong> weitere geeignete Anreize. Auch die Satzung postuliert<br />

eine Veröffentlichungspflicht der <strong>Evaluation</strong>sergebnisse (§ 11).<br />

Als ein letztes wichtiges Beobachtungsinstrument wird den Fakultäten<br />

die regelmäßige Befragung <strong>von</strong> Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen <strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> Dritten an der Ausbildung Beteiligter (§ 8) als Soll-Best<strong>im</strong>mung anempfohlen.<br />

Für nicht akkreditierte Studiengänge wird die <strong>Evaluation</strong> <strong>im</strong><br />

Nordverb<strong>und</strong> vorgeschrieben (§ 9).<br />

Die Fakultät verfügt damit über ein ausdifferenziertes Qualitätssicherungssystem<br />

mit einer Reihe sich ergänzender Qualität sichernden<br />

Instrumenten, deren Akteure best<strong>im</strong>mt sind. Die Aufgaben der Akteure,<br />

ihre Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> Kompetenzen sind ebenfalls transparent<br />

beschrieben. Einzig unklar ist das Verhältnis zwischen Reformkommission<br />

<strong>und</strong> Studienausschuss. Das Qualitätssicherungssystem könnte noch<br />

an Klarheit <strong>und</strong> Präzision gewinnen, wenn es sich des Bildungsproduktionsmodells<br />

<strong>und</strong> der Idee des Qualitätskreislaufs als Referenzen explizit<br />

bedienen würde.<br />

IX. Fazit<br />

Insgesamt hat die Kommission <strong>von</strong> den Verhältnissen in Kiel <strong>im</strong> Blick auf<br />

<strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> einen deutlich positiven Eindruck gewonnen. Auf Basis<br />

best<strong>im</strong>mter Ausgangsentscheidungen ist allenthalben ein Bemühen<br />

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