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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

heits- <strong>und</strong> Medizinrecht besonders profilbildende Schwerpunktbereiche<br />

sind <strong>und</strong> auch Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht ein offensichtlich sinnvoller Bereich<br />

ist, müsste der an sich auch profilträchtige Bereich, der etwas vage<br />

mit Demokratie <strong>und</strong> Menschenrechte umschrieben ist, konkretisiert werden.<br />

Da die bisherige Konkretisierung in Richtung Medien <strong>und</strong> internationale<br />

Organisationen personell nicht mehr darstellbar zu sein scheint,<br />

muss nach alternativen Konkretisierungen gesucht werden, vielleicht<br />

auch unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Berufsperspektiven.<br />

Ein besonderes Problem hat der Bremer <strong>Fach</strong>bereich an dieser Stelle,<br />

weil er schon mit den davor liegenden Studienphasen kapazitätsmäßig<br />

fast ausgelastet ist. Das erklärt auch das nicht unproblematische Fehlen<br />

<strong>von</strong> Schwerpunkten <strong>im</strong> Erb- <strong>und</strong> Familienrecht sowie <strong>im</strong> Zivilverfahrens<strong>und</strong><br />

Vollstreckungsrecht als besonders praxisrelevante Bereiche. Die<br />

<strong>von</strong> Studierenden kritisierte Anwesenheitspflicht in Veranstaltungen der<br />

Schwerpunktbereiche könnte ohne Verlust an Ausbildungsqualität abgeschafft<br />

werden, wenn man studienbegleitende Leistungen verlangen<br />

würde. Auf diese kann man sich – zumindest bisher – nicht <strong>im</strong> Repetitorium<br />

vorbereiten, sondern nur in der Veranstaltung, in der die Leistung<br />

verlangt wird.<br />

Durch die Attraktivität einzelner Schwerpunkte wie Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />

Medizinrecht können – wie in einzelnen Fällen „bewiesen“ wurde – sogar<br />

Studierende aus anderen Studienorten nach Bremen ziehen.<br />

V. Prüfungsmodalitäten<br />

Sehr positiv fällt bei der Schwerpunktbereichsprüfung auf, dass auch bei<br />

ihr die schriftlichen Arbeiten anonymisiert an die Korrektorinnen bzw.<br />

Korrektoren gelangen. Probleme schafft offenbar die Verschränkung der<br />

Schwerpunktprüfung mit dem staatlichen Teil der Prüfung. Der Gutachterkommission<br />

wurde vor Ort durch das Dekanat eine Übersicht nachgereicht,<br />

nach der es acht Möglichkeiten des Prüfungsablaufs gibt. Selbst<br />

wenn die gesetzlichen Vorgaben, die diese Möglichkeiten zulassen, unverändert<br />

bleiben sollten, müsste der <strong>Fach</strong>bereich den Examenskandidatinnen<br />

<strong>und</strong> den Examenskandidaten umsetzbare Empfehlungen für<br />

einen „idealen“ Prüfungsablauf geben. Die Abschaffung <strong>von</strong> Blockprüfungen<br />

zugunsten <strong>von</strong> studienbegleitenden Prüfungen setzt möglicherweise<br />

eine Änderung der rechtlichen Vorgaben voraus, würde aber wesentlich<br />

zur Entzerrung des Examens beitragen.<br />

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