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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

Qualitätsgr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> -kriterien nicht durch den Verweis auf die <strong>Evaluation</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> gelöst werden kann, denn die <strong>Evaluation</strong><br />

setzt diese Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Kriterien bereits voraus. <strong>Evaluation</strong> kann a-<br />

ber dabei helfen, die Kriterien aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> <strong>Evaluation</strong>serfahrungen zu<br />

modifizieren. Das „Ja“ in der Antwort bezieht sich auf den Umstand, dass<br />

auch gerade die Qualität <strong>von</strong> hochschulischen Bildungsangeboten <strong>und</strong> –<br />

maßnahmen einer <strong>Evaluation</strong> unterzogen werden sollte. Dies setzt allerdings<br />

zweierlei voraus: erstens, dass man über Qualitätskriterien verfügt,<br />

<strong>und</strong> zweitens, dass man <strong>Evaluation</strong>skriterien hat. Als Zwischenfazit mag<br />

der Schluss erlaubt sein, dass es aus pragmatischen Gründen zweckmäßig<br />

zu sein scheint, sich zumindest auf der anbietenden Seite, d.h.<br />

der <strong>Lehre</strong>nden einer Fakultät, über Qualitätsziele <strong>und</strong> Qualitätsstandards<br />

in <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> zu verständigen, sich aber auch regelmäßig durch<br />

Befragungen Feedback bei den verschiedenen Nutzergruppen zu holen.<br />

Daher sind studentische Lehrveranstaltungsevaluationen, panelförmig<br />

angelegte Verbleibsbefragungen <strong>und</strong> Qualifikationsbedarfserhebungen<br />

Bestandteile eines Qualitätssicherungssystems <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong>.<br />

Qualitätssicherung <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> verlangt ein Beobachtungs-,<br />

ein Verantwortungs-, ein Entscheidungs- <strong>und</strong> ein Handlungssystem, wobei<br />

auch Verantwortungs-, Entscheidungs- <strong>und</strong> Handlungssystem <strong>im</strong><br />

Blick des Beobachtungssystems sind.<br />

• Das Beobachtungssystem sammelt systematisch <strong>und</strong> regelmäßig<br />

Informationen über die in einer Fakultät vereinbarten bzw. beschlossenen<br />

Beobachtungsgegenstände. Zu dem System gehören<br />

folglich Beobachter (beauftragte Personen/ Qualitätsbeauftragte,<br />

Institutionen/ Qualitätszirkel, Gremien oder Organe), Beobachtungszeiträume<br />

(z.B. monatliche, halbjährliche oder jährliche Perioden),<br />

Beobachtungsgegenstände <strong>und</strong> Beobachtungsinstrumente<br />

bzw. -medien (z.B. eigene Datenerhebungen wie etwa Befragungen,<br />

amtliche Statistiken, eigene Statistiken, Datenerhebungen unter<br />

externer Hilfe).<br />

• Das Verantwortungssystem beschreibt, welche Personen, Gremien<br />

oder Organe jeweils mit der Wahrnehmung der Funktionen (Beobachten,<br />

Entscheiden, Handeln) beauftragt sind.<br />

• Das Entscheidungssystem legt fest, welche Personen, Gremien<br />

oder Organe bindende Schlussfolgerungen aus den Beobachtungen<br />

ziehen dürfen <strong>und</strong> sollen (z.B. Dekan oder Dekanat oder Studiendekan<br />

oder Kommission für <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> oder <strong>Fach</strong>bereichskonferenz).<br />

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