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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

bei der sozialwissenschaftlichen Erfassung <strong>und</strong> Methodik der Wirksamkeit<br />

des Rechts, die <strong>im</strong> politischen Leben <strong>im</strong>mer bedeutsamer wird.<br />

Mit der Vorlesung zu den „Wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts“ werden<br />

Zusammenhänge des gesellschaftlichen Subsystems der Wirtschaft<br />

mit dem des Rechts thematisiert, da erst vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

Rechtsnormen des modernen Staates zutreffend erfasst werden können.<br />

Darüber hinaus wird anhand exemplarisch ausgewählter Rechtsgebiete<br />

in die Methoden <strong>und</strong> Instrumente einer ökonomischen Analyse des<br />

Rechts eingeführt; es wird gezeigt, wie mit Hilfe moderner ökonomischer<br />

Konzepte auf der Gr<strong>und</strong>lage des Rationalverhaltensmodells („homo oeconomicus“)<br />

Rechtsnormen <strong>und</strong> deren Wirkung bewertet <strong>und</strong> auch kritisiert<br />

werden können.<br />

1.2.2.2 <strong>Studium</strong> des Schwerpunktbereichs<br />

Für die Zeit nach dem Gr<strong>und</strong>studium hält der juristische <strong>Fach</strong>bereich der<br />

Rechts- <strong>und</strong> Staatswissenschaftlichen Fakultät nach erfolgreichem Bestehen<br />

der Übung für Fortgeschrittene in mittleren Semestern derzeit<br />

insgesamt fünf Schwerpunktbereiche zur Wahl der Studenten aufrecht:<br />

Der Schwerpunktbereich „Recht der Wirtschaft“ bereitet die Studierenden<br />

auf die Anforderungen einer Tätigkeit in der Wirtschaft <strong>im</strong> Vertiefungsstudium<br />

vor. Dazu werden zunächst rechtliche Kenntnisse über die<br />

allgemeine Organisation <strong>und</strong> Binnenstruktur <strong>von</strong> Unternehmen, die<br />

Rechtsformwahl bei unternehmerischer Tätigkeit sowie das internationale<br />

Unternehmensrecht vermittelt. Der Schwerpunktbereich ist danach in<br />

zwei weitere Bereiche unterteilt, so dass sich die Studierenden innerhalb<br />

des Schwerpunktbereiches weiter spezialisieren können. Wird das <strong>Fach</strong><br />

„Arbeit“ gewählt, werden Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, der<br />

besonderen Arbeitsverhältnisse <strong>und</strong> des Zwangsvollstreckungs- <strong>und</strong> Insolvenzrechts<br />

vermittelt. Im <strong>Fach</strong> „Wettbewerb“ beschäftigen sich die<br />

Studierenden mit dem Wettbewerbs- <strong>und</strong> Kartellrecht, dem Immaterialgüterrecht<br />

<strong>und</strong> dem Medienrecht. Mit den neu eingeführten Wahlmöglichkeiten<br />

innerhalb des bislang breit gefächerten Schwerpunktbereichs<br />

werden die Studierenden zum einen stofflich entlastet <strong>und</strong> zum anderen<br />

ihnen ein <strong>Studium</strong> nach Neigung <strong>und</strong> eigenem Interesse ermöglicht, wobei<br />

die Neugestaltung auch die systematischen Zusammenhänge weitaus<br />

mehr wahrt als be<strong>im</strong> bisherigen Zuschnitt dieses Schwerpunktbereichs.<br />

Der Schwerpunktbereich „Europarecht <strong>und</strong> Rechtsvergleichung“, der<br />

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