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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

prüfung „Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts“ kann das Gr<strong>und</strong>lagenfach gewechselt<br />

werden.<br />

Studenten, die eine <strong>Fach</strong>prüfung spätestens nach den oben genannten<br />

Terminen abgelegt aber nicht bestanden haben, wird der Prüfungsversuch<br />

nicht angerechnet, d.h. er gilt als nicht unternommen. Somit verbleibt<br />

es dann <strong>im</strong>mer noch bei zwei Versuchen.<br />

1.3.3.2 Schwerpunktbereichsprüfung<br />

Mit Beginn des WS 2003/04 wurde aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorgaben an<br />

der Fakultät eine universitäre rechtswissenschaftliche Schwerpunktbereichsprüfung<br />

eingeführt. Die Studenten haben die Wahl zwischen den<br />

bereits näher umschriebenen Schwerpunktbereichen (vgl. 1.2.2.2.)<br />

Im Schwerpunktbereichsstudium gilt eine Freiversuchsregelung. Werden<br />

die Prüfungsleistungen spätestens bis zum Ende des 9. Semesters vollständig<br />

abgelegt <strong>und</strong> wurde die Prüfung nicht bestanden, so gilt die Prüfung<br />

als nicht unternommen. Vollständig in diesem Sinne ist die Schwerpunktbereichsprüfung<br />

auch dann abgelegt, wenn aufgr<strong>und</strong> unzureichender<br />

Prüfungsleistungen (die Studienarbeit wurde mit weniger als vier<br />

Punkte oder die Klausur mit weniger als drei Punkte bewertet) eine Zulassung<br />

zur mündlichen Prüfung ausgeschlossen ist.<br />

Eine <strong>im</strong> Freiversuch bestandene Schwerpunktbereichsprüfung kann auf<br />

Antrag insgesamt oder in einzelnen Teilen zur Notenverbesserung wiederholt<br />

werden. Die Studienarbeit kann zur Notenverbesserung nur wiederholt<br />

werden, wenn die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung wiederholt<br />

wird.<br />

1.3.3.3 Prüfungsorganisation<br />

Die Organisation der Prüfungen obliegt dem Prüfungsausschuss für den<br />

Studiengang <strong>Rechtswissenschaft</strong>en <strong>und</strong> dem Zentralen Prüfungsamt der<br />

Universität.<br />

Zu den Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes gehören vor allem die<br />

Entgegennahme <strong>von</strong> Anträgen, Erteilung <strong>von</strong> Zulassungen <strong>und</strong> Nichtzulassungen<br />

zu Prüfungen, Fristenkontrolle, Ausfertigen <strong>und</strong> Aushändigung<br />

<strong>von</strong> Zeugnissen <strong>und</strong> Bescheiden. Das Zentrale Prüfungsamt ist<br />

auch zuständig für die Beratung der Studierenden bezüglich des Prüfungsverfahrens<br />

sowie der Auslegung <strong>von</strong> Prüfungs- <strong>und</strong> Studienordnungen.<br />

Die Zusammenarbeit mit der Fakultät funktioniert überwiegend ausge-<br />

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