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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

ausmachen. Ob den Studierenden das Thema der Examenshausarbeit<br />

liegt, hinge eher vom Zufall ab. Zudem wurden die unterschiedlichen<br />

Anforderungen bei den verschiedenen Examenshausarbeiten<br />

kritisiert, da die jeweiligen Ansprüche nicht transparent<br />

<strong>und</strong> vergleichbar seien. Weiterhin wurde vorgeschlagen, anstatt<br />

einer mündlichen Prüfung Referate in den Kleingruppen zu<br />

benoten.<br />

Das Schwerpunktstudium <strong>im</strong> <strong>Fach</strong>bereich <strong>Rechtswissenschaft</strong> der Universität<br />

Bremen überzeugt demnach durch seine inhaltliche (auch praxisorientierte)<br />

Ausrichtung <strong>und</strong> professionelle Durchführung. Es wird <strong>von</strong><br />

den Studierenden aktuell sehr gut angenommen <strong>und</strong> positiv bewertet. Zu<br />

überlegen wäre, ob das Prüfungssystem geändert <strong>und</strong> die Anregungen<br />

aus der Befragung aufgegriffen werden sollten, was allerdings bei der<br />

gegenwärtigen Rechtslage (§ 32 Abs. 3 S. 3 JAPG, s.o.) an Grenzen<br />

stößt.<br />

Weniger gut wurde <strong>von</strong> den bisherigen Studierenden-Kohorten das<br />

schon erwähnte „Abschichtungsmodell“ angenommen. Nach der Vorstellung<br />

der seinerzeit für die JAPG- <strong>und</strong> PrüfO-Novelle zuständigen Akteuren<br />

galt es, ein aus früheren Zeiten bekanntes Problem zu lösen: Die<br />

Studierenden schenkten dem Schwerpunktstudium zu wenig Aufmerksamkeit,<br />

weil sie sich gleichzeitig auf die Examensklausuren in den Kernfächern<br />

vorbereiteten. Zwei Maßnahmen sollten dazu führen, für das<br />

Schwerpunktstudium wirklich einen eigenen Studienabschnitt zu reservieren:<br />

Die Möglichkeit, die staatliche Pflichtfachprüfung vorzuziehen<br />

(Studienverlauf nach Variante 1), <strong>und</strong> die curricular gewährleistete Überschneidungsfreiheit,<br />

was die Schwerpunktphase <strong>und</strong> die Examensvorbereitungsphase<br />

angeht. Beide Maßnahmen haben nach unserer Beobachtung<br />

wenig bewirkt. Bevor hierauf mit erneuten Änderungen der Regelwerke<br />

reagiert wird, muss allerdings noch mehr über die Motive des Studierverhaltens<br />

in Erfahrung gebracht werden.<br />

2.2.6 Schlüsselqualifikationen <strong>und</strong> Fremdsprachen-Kompetenz<br />

Zu den <strong>im</strong> JAPG verankerten Ausbildungszielen zählt auch die Vermittlung<br />

so genannter soft skills, um die „Anforderungen der Berufspraxis“ zu<br />

berücksichtigen (§ 1 JAPG). Nach der Prüfungsordnung müssen die<br />

Studierenden deshalb als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische<br />

Staatsprüfung die Teilnahme an einem Schlüsselqualifikationskurs<br />

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