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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Bremen<br />

2.2 Staatsexamen<br />

2.2.1 Überblick über das Curriculum<br />

Das Curriculum für die Pflichtfächer – Zivilrecht, Öffentliches Recht,<br />

Strafrecht/Kr<strong>im</strong>inalwissenschaften, Gr<strong>und</strong>lagenfächer – erstreckt sich auf<br />

5 Semester <strong>und</strong> umfasst derzeit 111 SWS (da<strong>von</strong> 18 SWS AGs). In den<br />

Gr<strong>und</strong>lagenfächern muss eine Lehrveranstaltung (2 SWS) besucht werden.<br />

Die übrigen St<strong>und</strong>en verteilen sich auf die drei Kernfächer. Die Veranstaltungsform<br />

ist die Vorlesung. Z. T. werden parallel zu den Vorlesungen<br />

Arbeitsgemeinschaften angeboten (s. Anlage 9 zur StudO, Musterstudienplan),<br />

deren Besuch fakultativ ist.<br />

Dieses Programm wird durch eine (fast) einjährige Examensvorbereitungsphase<br />

ergänzt, die aus einem Propädeutikum, wöchentlichen Vorlesungen<br />

in allen drei Teilgebieten des Rechts, begleitenden Fall-<br />

Übungs-Kursen <strong>und</strong> einem Examensklausurenkurs mit wöchentlich<br />

wechselndem Rechtsgebiet besteht.<br />

Für den Erwerb <strong>von</strong> Schlüsselqualifikationen werden verschiedene<br />

Formate angeboten; in jedem Fall findet die Veranstaltung in kleinen<br />

Gruppen <strong>und</strong> unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmenden statt. Erforderlich<br />

ist der Besuch einer solchen Veranstaltung.<br />

Der Fremdsprachennachweis erfolgt entweder <strong>im</strong> Rahmen eines fachspezifischen<br />

Fremdsprachenkurses, der vom Fremdsprachenzentrum<br />

der Bremer Hochschulen durchgeführt wird, oder <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

rechtswissenschaftlichen fremdsprachigen Lehrveranstaltung, die am<br />

<strong>Fach</strong>bereich 6 oder <strong>im</strong> Zuge eines Auslandssemesters belegt werden<br />

kann.<br />

Seminare <strong>und</strong> sonstige Wahlkurse r<strong>und</strong>en das Programm ab, sind aber<br />

keine obligatorischen Veranstaltungen. Obligatorisch ist jedoch die Teilnahme<br />

an acht verschiedenen Kursen des Schwerpunktstudiums (16<br />

SWS), wobei diese Lehrveranstaltungen weitgehend seminarähnlich<br />

durchgeführt werden (§ 15 StudO).<br />

9 Die Texte der beteiligten Universitäten werden in diesem Band ohne Anlagen oder<br />

Anhänge veröffentlicht, auch wenn in den Texten teilweise auf diese verwiesen wird.<br />

Bei Interesse an diesen spezifischen Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle<br />

des Nordverb<strong>und</strong>s.<br />

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