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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

lich besser sind als die Durchschnittsnoten der Hausarbeiten in den<br />

Wahlfachgruppen <strong>im</strong> Rahmen des Ersten Staatsexamens (2006: 6,81<br />

Punkte; 2007: 7,29 Punkte), wobei allerdings die Jahresberichte des Justizprüfungsamtes<br />

bei der angegebenen Durchschnittsnote die Freiversuchler<br />

nicht gesondert ausweisen. Dieser Vorbehalt gilt ebenso für die<br />

Differenz zwischen den Ergebnissen der Schwerpunktbereichsprüfung<br />

<strong>und</strong> der in den Aufsichtsarbeiten erzielten Durchschnittsnote. Bei den bis<br />

zum 31.3.2008 staatlich geprüften Kandidaten beläuft sich diese auf 4,43<br />

Punkte (Durchschnittsnote Schwerpunktbereichsprüfung = 10,06 Punkte;<br />

Durchschnittsnote Aufsichtsarbeiten = 5,63 Punkte).<br />

Ähnliche Diskrepanzen traten auch früher auf, wenn die Durchschnittsnote<br />

der Hausarbeiten <strong>im</strong> Wahlfach der Durchschnittsnote der Aufsichtsarbeiten<br />

gegenübergestellt wird. So betrug die Differenz <strong>im</strong> Jahr 2006<br />

2,57 Punkte (Durchschnittsnote Wahlfachhausarbeit = 6,81 Punkte;<br />

Durchschnittsnote Aufsichtsarbeiten = 4,24 Punkte). Bei der für den Vergleich<br />

herangezogenen durchschnittlichen Note der Schwerpunktbereichsprüfung<br />

ist zudem zu berücksichtigen, dass in diese auch die<br />

mündliche Prüfung einfließt <strong>und</strong> deren Benotung nach den bisherigen<br />

Ergebnissen dazu führt, dass sich die Gesamtnote gegenüber der Note<br />

für die wissenschaftliche Arbeit <strong>im</strong> Durchschnitt um ca. 0,25 Punkte erhöht.<br />

Die Auswertung der <strong>von</strong> den bis zum 31.3.2008 geprüften Kandidaten<br />

erzielten Ergebnissen ergibt allerdings eine <strong>im</strong> Vergleich zu den Vorjahren<br />

größere Zahl, die die staatliche Prüfung nicht bestanden haben<br />

(24,56 % gegenüber 19,88% [2006] <strong>und</strong> 17,39% [2007]). Hierbei gilt es<br />

allerdings zu beachten, dass die Misserfolgsquote aufgr<strong>und</strong> des Ausschlusses<br />

<strong>von</strong> der mündlichen Prüfung nunmehr ausschließlich auf den<br />

Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten beruht (§ 15 JAVO), während die Zulassung<br />

zur mündlichen Prüfung nach altem Recht auch durch das Ergebnis<br />

der Hausarbeit beeinflusst wurde (§ 19 JAVO a.F.), was angesichts<br />

der in der Regel deutlich besseren Bewertung in der mündlichen<br />

Prüfung auch zu einer geringeren Misserfolgsquote führte.<br />

Auffällig ist, dass die Quote der Prädikatsexamina infolge der Schwerpunktbereichsprüfung<br />

deutlich angestiegen ist. So belief sich diese bei<br />

den Freiversuchlern <strong>im</strong> Ersten Staatsexamen auf 17,47% (2006) bzw.<br />

18,63% (2007), während diese bei den Kandidaten mit erfolgreich absolvierter<br />

Schwerpunktbereichsprüfung – bei ungefähr gleich gebliebener<br />

Quote in der staatlichen Pflichtfachprüfung (= 15,78%) – auf 26,31% an-<br />

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