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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Kiel<br />

len gepflegten Webseiten, auf denen – wenn auch in unterschiedlicher<br />

Intensität – Materialien zu den angebotenen Lehrveranstaltungen (z.B.<br />

Skripten, Musterlösungen) abgelegt werden. Informationen zu Ort <strong>und</strong><br />

Zeit der Lehrveranstaltungen können die Studierenden über das universitätsweite<br />

Informationssystem UnivIS erlangen, das ihnen auch die e-<br />

lektronische Zusammenstellung eines individuellen St<strong>und</strong>enplanes ermöglicht.<br />

Weitere Informationen insbesondere aus studentischer Sicht<br />

erhalten die Studierenden durch ein <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>schaft herausgegebenes<br />

kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (BVV). Angesichts der vorstehend<br />

aufgezählten Informationsmöglichkeiten hat die Fakultät da<strong>von</strong><br />

abgesehen, den Studierenden zusätzlich ein eigenständiges Vorlesungsverzeichnis<br />

in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Speziell<br />

an die Stu-dienanfänger richten sich mehrere Informationsveranstaltungen<br />

der Fakultät, die <strong>von</strong> solchen der Studierenden (<strong>Fach</strong>schaft, ELSA)<br />

ergänzt werden. Hierzu zählt auch ein an die Studienanfängerinnen <strong>und</strong><br />

-anfänger gerichtetes <strong>und</strong> <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>schaft herausgegebenes Erstsemesterinfo.<br />

1.3.4 Prüfungssystem<br />

Die an der Fakultät durchgeführten Prüfungen betreffen einerseits die<br />

Zwischenprüfung <strong>und</strong> andererseits die Schwerpunktbereichsprüfung, für<br />

die jeweils ein Prüfungsausschuss eingerichtet ist <strong>und</strong> bei dessen Besetzung<br />

die Fakultät eine Personenidentität anstrebt, um sicherzustellen,<br />

dass gleichermaßen auftretende Probleme einheitlich gelöst werden. Die<br />

Zwischenprüfung besteht aus verschiedenen Klausuren, die zum Ende<br />

best<strong>im</strong>mter <strong>und</strong> <strong>im</strong> Studienplan ausgewiesener Vorlesungen anzufertigen<br />

sind. Studierende, die am Ende des 4. <strong>Fach</strong>semesters nicht die erforderliche<br />

Anzahl <strong>von</strong> bestandenen Klausuren vorweisen können, können<br />

sich einer Wiederholungsprüfung unterziehen, die in mündlicher<br />

Form durchgeführt <strong>und</strong> <strong>von</strong> einer aus drei Professorinnen/Professoren<br />

bestehenden Kommission abgenommen wird.<br />

Die Organisation der Zwischenprüfung liegt in den Händen des Dekanats,<br />

wobei für die technische Abwicklung weitgehend elektronische<br />

Hilfsmittel in Anspruch genommen werden können. Das gilt sowohl für<br />

die Anmeldung <strong>und</strong> die Zulassung zur Zwischenprüfung, die <strong>von</strong> den<br />

Studierenden über das Internet durchgeführt werden kann, als auch für<br />

die Verarbeitung der jeweiligen Klausurergebnisse, die dezentral <strong>von</strong><br />

den Sekretariaten der Lehrstühle vorgenommen wird, <strong>und</strong> die <strong>von</strong> den<br />

Studierenden zeitnah über das Internet eingesehen werden können.<br />

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