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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

methoden die Vorbereitung der Studierenden auf die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

zu verbessern, wird des weiteren auf den jährlich stattfindenden<br />

Konferenzen des JPA diskutiert, zu denen neben den an der<br />

Prüfung mitwirkenden Personen aus der Praxis auch sämtliche professoralen<br />

Prüfenden eingeladen sind. Ferner wird auf den b<strong>und</strong>esweiten Tagungen<br />

für Hochschullehrerinnen <strong>und</strong> -lehrer für die verschiedenen juristischen<br />

Fächer, an denen auch die jeweiligen Kieler <strong>Fach</strong>vertretungen<br />

teilzunehmen pflegen, regelmäßig auch darüber gesprochen, welche<br />

Bedeutung dem betreffenden <strong>Fach</strong> in der Ausbildung derzeit zukommt<br />

<strong>und</strong> mit welchen neuen Inhalten sich dessen Bedeutung u.U. vergrößern<br />

ließe.<br />

Weitere Expertise <strong>von</strong> außen ist z.B. für das ab dem 1.10.2008 mögliche<br />

neue Schwerpunktstudium dadurch in die entsprechende Prüfungsordnung<br />

eingeflossen, dass sich nach dem Zentralen Studienausschuss <strong>und</strong><br />

dem Senat der CAU auch noch das Justiz- <strong>und</strong> das Wissenschaftsministerium<br />

Schleswig-Holstein <strong>im</strong> Genehmigungsverfahren mit der Ordnung<br />

befasst <strong>und</strong> verschiedene Änderungen angeregt haben. Durch die<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> <strong>im</strong> Verb<strong>und</strong> Norddeutscher Universitäten<br />

erhofft sich die Fakultät zusätzliche Beratung gerade in Bezug auf<br />

das Schwerpunktstudium.<br />

1.3 Die Praxis<br />

1.3.1 Zulassung <strong>und</strong> Auswahl der Studierenden<br />

Die Zulassung wie die Auswahl der Studierenden erfolgt nicht durch die<br />

Fakultät selbst. Da der Studiengang <strong>Rechtswissenschaft</strong>en in Kiel zugangsbeschränkt<br />

ist, erfolgt die Vergabe der Studienplät-ze bislang ausschließlich<br />

nach Maßgabe der Durchschnittsnote <strong>im</strong> Abitur sowie der<br />

Wartezeit. Zukünftig ist beabsichtigt, diese durch die Ergebnisse in zwei<br />

Schulfächern (pr<strong>im</strong>är Deutsch <strong>und</strong> Mathematik) in der 2. Hälfte des 13.<br />

Schuljahres (jeweils mit 10%) zu ergänzen. Eine Auswahl durch die Fakultät,<br />

z.B. in Form <strong>von</strong> Auswahlgesprächen etc., kommt angesichts der<br />

großen Bewerberzahl <strong>und</strong> der begrenzten personellen Ressourcen nicht<br />

in Betracht.<br />

1.3.2 Beratung <strong>und</strong> Betreuung der Studieninteressenten <strong>und</strong> Studierenden<br />

Die Beratung <strong>und</strong> Betreuung der Studierenden erfolgt auf verschiedenen<br />

Wegen. Während die allgemeine Studienberatung seitens der Hochschu-<br />

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