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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

sen <strong>im</strong> Pflichtbereich des Öffentlichen Rechts.<br />

Seit Einführung der Schwerpunktbereich <strong>im</strong> WS 2006/2007 haben insgesamt<br />

102 Studierende einen der oben genannten Schwerpunktbereiche<br />

gewählt <strong>und</strong> auch erfolgreich abgeschlossen. Dabei belegten 25 Studierende<br />

den Schwerpunktbereich Recht der Wirtschaft, 9 Studierende den<br />

Schwerpunktbereich Europarecht <strong>und</strong> Rechtsvergleichung, 56 Studierende<br />

den Schwerpunktbereich Kr<strong>im</strong>inologie <strong>und</strong> Strafrechtspflege, 6<br />

Studierende den Schwerpunktbereich Steuern, <strong>und</strong> 6 Studierende den<br />

Schwerpunktbereich Staat <strong>und</strong> Verwaltung. Die studentische Nachfrage<br />

gestaltet sich damit höchst unterschiedlich. Die Fakultät wird das Wahlverhalten<br />

der Studierenden, aber auch die Benotungspraxis (dazu oben<br />

1.1.2) genau verfolgen <strong>und</strong> analysieren, welche möglichen Konsequenzen<br />

für den inhaltlichen Zuschnitt sowie den Prüfungsablauf <strong>im</strong> Schwerpunktbereichsstudium<br />

aus diesen Erkenntnissen zu ziehen sind.<br />

1.2.3 Prüfungsformen<br />

Im Rahmen des rechtswissenschaftlichen <strong>Studium</strong>s sind formale Zulassungsvoraussetzungen<br />

für die staatliche Pflichtfachprüfung zu erfüllen.<br />

Die in den Vorlesungen behandelten Stoffgebiete werden zunächst in<br />

vorlesungsbegleitenden Kolloquien für Studienanfänger <strong>im</strong> Privatrecht,<br />

Öffentlichen Recht <strong>und</strong> Strafrecht veranschaulicht. Darauf aufbauend ist<br />

die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren <strong>und</strong> Hausarbeiten für Studienanfänger<br />

in jedem dieser Teilgebiete erforderlich. Ferner ist die Teilnahme<br />

an einer Veranstaltung nachzuweisen, in der die geschichtlichen, gesellschaftlichen,<br />

wirtschaftlichen, politischen <strong>und</strong> philosophischen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

des Rechts behandelt werden. Diese Veranstaltungen werden sowohl<br />

<strong>von</strong> Studierenden der <strong>Rechtswissenschaft</strong>en wie auch des LL.B.-<br />

Studienganges besucht.<br />

Um die Studienanforderungen <strong>im</strong> Bereich obligatorischer Fremdsprachenvermittlung<br />

zu erfüllen, müssen Studierende den erfolgreichen Besuch<br />

einer <strong>Fach</strong>veranstaltung in der Fremdsprache oder einer fachspezifischen<br />

Sprachveranstaltung <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> 2 SWS Kontaktzeit/60<br />

St<strong>und</strong>en Arbeitsaufwand/2 LP nachweisen. Erfolgreicher Besuch bedeutet,<br />

dass ein Leistungsnachweis meist in Form einer Klausur erbracht<br />

<strong>und</strong> bestanden wurde. Die Veranstaltung wird laut Musterstudienplan <strong>im</strong><br />

3. oder 4. <strong>Fach</strong>semester besucht. Damit ist der obligatorische Teil der<br />

Ausbildung abgeschlossen.<br />

Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Schwerpunktbereiche müssen<br />

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