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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

mutlich fruchtlos verlaufen müsste, andererseits die Hoffnung besteht,<br />

dass Lehrpersonen, die permanent mit schlechten <strong>Evaluation</strong>sergebnissen<br />

konfrontiert werden, <strong>von</strong> selbst zunehmend das Bedürfnis empfinden<br />

werden, sich hochschuldidaktisch weiterzubilden.<br />

Deswegen ist es wichtig, dass die <strong>Fach</strong>schaft seit Anfang der 1990er<br />

Jahre jedes Semester sämtliche Vorlesungen <strong>und</strong> Übungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Aktion „Prüf den Prof“ (PdP) evaluiert <strong>und</strong> diese Aktion seit dem WS<br />

2007/08 auch auf die <strong>von</strong> wissenschaftlichen Mitarbeitern durchgeführten<br />

Arbeitsgemeinschaften erstreckt hat. Die <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>schaft nach<br />

etwa 2/3 der Vorlesungszeit ausgeteilten <strong>und</strong> nach Ausfüllen durch die<br />

Veranstaltungsteilnehmer elektronisch mit Hilfe <strong>von</strong> „evasys“ ausgewerteten<br />

Fragebögen geben auch die Möglichkeit, handschriftlich konstruktive<br />

<strong>und</strong> kritische Anregungen zur Verbesserung der Veranstaltung hinzuzufügen.<br />

2.3 Verarbeitung <strong>von</strong> <strong>Evaluation</strong>sergebnissen<br />

Die einzelnen Ergebnisse der <strong>Evaluation</strong> werden nicht nur der betroffenen<br />

Lehrperson detailliert mitgeteilt, sondern später auch am Schwarzen<br />

Brett der <strong>Fach</strong>schaft öffentlich bekannt gegeben. Die Gesamtnote, welche<br />

die Studierenden jeder einzelnen Veranstaltung <strong>im</strong> Durchschnitt verliehen<br />

haben, wird außerdem <strong>im</strong> <strong>von</strong> der <strong>Fach</strong>schaft herausgegebenen<br />

Besonderen Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. Der innere <strong>und</strong> äußere<br />

Rechtfertigungsdruck, der <strong>von</strong> einem schlechten <strong>Evaluation</strong>sergebnis auf<br />

die <strong>Lehre</strong>nden ausgeht, wird <strong>von</strong> den meisten Betroffenen als heilsam<br />

empf<strong>und</strong>en.<br />

Zur weiteren Qualitätssicherung hat der Senat der Universität <strong>im</strong> Juli<br />

2008 zudem eine <strong>Evaluation</strong>ssatzung für <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Studium</strong> beschlossen<br />

<strong>und</strong> damit seiner Verpflichtung nach § 5 Abs. 3 des schleswigholsteinischen<br />

Hochschulgesetzes entsprochen. Danach sollen die <strong>Evaluation</strong>sergebnisse<br />

künftig auch <strong>im</strong> Studienausschuss der Fakultät erörtert<br />

<strong>und</strong> der sich daraus ergebende Opt<strong>im</strong>ierungsbedarf festgestellt werden<br />

(§ 3 Abs. 6 der Satzung). Bei Bedarf kann der Studienausschuss<br />

dem Fakultätskonvent konkrete Verbesserungsmaßnahmen für <strong>Lehre</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Studium</strong> vorschlagen, die u.U. in den Abschluss <strong>von</strong> Zielvereinbarungen<br />

mit einer Lehrperson münden können. Über deren Umsetzung<br />

hat der Studienausschuss zu wachen <strong>und</strong> dem Fakultätskonvent fristgerecht<br />

zu berichten. Der Studienausschuss soll dem Konvent auch Vorschläge<br />

für Anreize zur Verbesserung der <strong>Lehre</strong> unterbreiten können,<br />

etwa zur Auslobung <strong>von</strong> Lehrpreisen oder zur Berücksichtigung der Eva-<br />

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