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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Kiel<br />

Im jährlichen Durchschnitt kommen etwa ein Dutzend LL.M.-Studierende<br />

<strong>und</strong> 1-2 LL.M. Int.-Studierende nach Kiel.<br />

Schließlich sind die Promotionen <strong>und</strong> Habilitationen kurz zu erwähnen,<br />

die in einem mittelbaren Sinne Studienergebnisse bilden, wenngleich sie<br />

formal keinen echten postgradualen Studiengang abschließen. Die Zahl<br />

der Promotionen an der <strong>Rechtswissenschaft</strong>lichen Fakultät <strong>von</strong> 2000 bis<br />

2007 schwankte zwischen 55 <strong>und</strong> 86 pro Jahr, der Frauenanteil lag zumeist<br />

etwas höher als ein Drittel. Im selben Zeitraum haben sich insgesamt<br />

13 Personen habilitiert, da<strong>von</strong> drei Frauen.<br />

1.2 Qualitative Ergebnisse<br />

1.2.1 Notwendige <strong>Fach</strong>kompetenzen <strong>und</strong> ihr Nachweis<br />

Gemäß § 2 der Studienordnung (Satzung) dient das <strong>Studium</strong> der „Vorbereitung<br />

auf alle juristischen Berufe <strong>und</strong> hat das Ziel, den Studierenden<br />

die Kenntnisse in den Pflichtfächern <strong>und</strong> in dem jeweils gewählten<br />

Schwerpunktbereich zu vermitteln, die für einen erfolgreichen Abschluss<br />

der ersten Prüfung erforderlich sind. Die Studierenden sollen die Fähigkeit<br />

erwerben, das Recht mit Verständnis zu erfassen <strong>und</strong> anzuwenden,<br />

sowie den wissenschaftlichen Umgang mit dem Recht erlernen“. Pflichtfächer<br />

sind dabei die Kernbereiche des Bürgerlichen, Straf- <strong>und</strong> Öffentlichen<br />

Rechts, sowie des jeweiligen Verfahrensrechts „einschließlich der<br />

europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methode <strong>und</strong><br />

der philosophischen, geschichtlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen Gr<strong>und</strong>lagen“<br />

(§ 3 Abs. 2 JAVO).<br />

Schon während des Gr<strong>und</strong>studiums, das mit dem Bestehen der studienbegleitenden<br />

Zwischenprüfung endet <strong>und</strong> regelmäßig die ersten vier<br />

Studiensemester umfasst, werden den Studierenden daher zahlreiche<br />

Vorlesungen zu den Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts einerseits sowie zu dessen<br />

europarechtlicher D<strong>im</strong>ension andererseits angeboten. Die jeweils zweistündigen<br />

Vorlesungen zu den Gr<strong>und</strong>lagenfächern sind <strong>im</strong> Studienplan<br />

für die beiden ersten Studiensemester vorgesehen <strong>und</strong> finden ihren Abschluss<br />

jeweils in einem Leistungsnachweis (Hausarbeit, Klausur oder<br />

Referat), der <strong>von</strong> den Studierenden wahlweise in mindestens einem dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lagenfächer erworben werden muss <strong>und</strong> gemäß § 2 Abs. 1 Nr.<br />

7 JAVO eine der Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

bildet. Im 1. Semester werden die philosophischen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

des Rechts in einer „Vorlesung zu den Gr<strong>und</strong>zügen der Rechtsphilosophie<br />

<strong>und</strong> Rechtstheorie“ sowie in einer „Vorlesung zur Allgemeinen<br />

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