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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Gutachten<br />

Ist es der individuelle Wissensbestand der Studierenden in best<strong>im</strong>mten<br />

Fächern, oder besteht die Leistung in dem Wissensbestand, über den<br />

die Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen eines Jahrgangs <strong>im</strong> Durchschnitt<br />

verfügen (wie kann der überhaupt erfasst werden?) bzw. in dem, was<br />

Studierenden in Prüfungen an Wissen bescheinigt wird? Scheint es also<br />

bereits relativ problembehaftet zu sein, die Leistung(en) einer (rechtswissenschaftlichen)<br />

Fakultät in <strong>Studium</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> zu identifizieren <strong>und</strong><br />

zu messen, so wird es wohl noch schwieriger, die Qualität(en) dieser<br />

Leistung(en) zu operationalisieren <strong>und</strong> zu messen. Denn erstens werden<br />

in Prüfungen die Leistungen der Studierenden bewertet, wobei die Vermutung<br />

besteht, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen den<br />

Leistungen der Studierenden <strong>und</strong> dem gibt, was man die Leistung(en)<br />

der <strong>Lehre</strong>nden bzw. der Fakultät nennt. Zweitens wird die Qualität der<br />

Leistung(en) der Studierenden entlang der Eigenschaftsd<strong>im</strong>ension „Note“<br />

ordinal skaliert. Während die Gesamtnote der bzw. des einzelnen<br />

Studierenden die Qualität ihrer bzw. seiner Leistungen ausdrücken soll,<br />

wird die Durchschnittsnote eines Prüfungsjahrgangs einschließlich der<br />

Verteilung der Noten innerhalb der Prüfungskohorte als Ausdruck der<br />

Qualität der <strong>Lehre</strong> interpretiert, welche die Kohorte (<strong>im</strong> Vergleich zu anderen<br />

Fakultäten) erfahren hat. Diese Operationalisierung der Qualität<br />

der Leistungen der Studierenden <strong>und</strong> der Fakultätslehre ist wegen der<br />

Reliabilitäts-, Objektivitäts- <strong>und</strong> Validitätsprobleme dann problematisch,<br />

wenn sich die <strong>Lehre</strong>nden einer Fakultät (besser noch des <strong>Fach</strong>es b<strong>und</strong>esweit)<br />

nicht auf klare, transparente <strong>und</strong> nachvollziehbare sowie überprüfbare<br />

Leistungsstandards <strong>im</strong> Hinblick auf die Lernziele geeinigt haben.<br />

Diese Operationalisierung ist ferner auch dann problematisch, wenn<br />

einerseits neben kognitiv-fachlichen auch affektive <strong>und</strong> soziale Lernziele<br />

bzw. Schlüsselqualifikationen als Leistungsziele definiert sind, andererseits<br />

die Prüfungs-, Lehr- <strong>und</strong> Studienformate nicht darauf ausgelegt<br />

sind, derartige Kompetenzen gezielt zu entwickeln, zu fördern <strong>und</strong> zu<br />

prüfen.<br />

Das Konzept der kontrahierten Qualität verweist auf Verhandlungen über<br />

gewünschte Eigenschaften bzw. Qualität der Studienleistungen, d.h. <strong>von</strong><br />

Zielerwartungen, zwischen Anbietern <strong>und</strong> sog. „K<strong>und</strong>en“ bzw. Nachfragenden<br />

oder Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzern. Als Anbietende (<strong>von</strong> Lehrinhalten,<br />

Lehrformen, Materialien, Lernorten usw.) fungieren die Fakultäten<br />

bzw. die <strong>Lehre</strong>nden, Nachfragende oder Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzer sind<br />

verschiedene Gruppen. Die verbreitete These, die Studierenden seien<br />

K<strong>und</strong>en, die das Lehrangebot nachfragten, ist problematisch, da sie zwar<br />

Vorlesungen, Übungen, Seminare <strong>und</strong> die dort gebotenen Inhalte nach-<br />

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